790.790 Tonnen landen im Müll
Rechnungshof übt scharfe Kritik an Lebensmittelverschwendung
Der Rechnungshof (RH) hat am Freitag einen Prüfbericht veröffentlicht, in dem er die Lebensmittelverschwendung im Land kritisiert. Im Bericht "Verringerung der Lebensmittelverschwendung - Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030" zeigt der RH auf, dass in Österreich jährlich 790.790 Tonnen an vermeidbaren Essensabfällen anfallen.
ÖSTERREICH. Laut Rechnungshof tragen die Haushalte mit 206.990 Tonnen am meisten zur Jahresmenge bei. In der Außer-Haus-Verpflegung landen jährlich 175.000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle im Müll. Der Handel verursache mit 120.000 Tonnen die geringste Menge aller Sektoren, so der RH. Jedoch fallen auch in Produktion (1222.000 Tonnen) und Landwirtschaft (167.000 Tonnen) Teile weg.
Das sei jedoch ein "näherungsweiser Überblick" mit Daten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden. Der RH fordert, dass das Umweltministerium künftig "in regelmäßigen Abständen in Einklang mit den EU-Vorgaben" diesbezüglich Daten entlang der gesamten Lebensmittelkette erfassen soll.
Ziel, Lebensmittelabfälle zu halbieren
Denn aktuelle, systematisch und umfassend erhobene Zahlen über das tatsächliche Ausmaß fehlen, bemängelt der RH. Es werde daher auch nicht möglich sein, zu beurteilen, ob das Ziel für nachhaltige Entwicklung erreicht wird, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung pro Kopf zu halbieren. 2015 hatten sich die Staats- und Regierungschefs der UNO-Mitgliedstaaten auf dieses Ziel geeinigt.
Umfassende Strategie fehlt
Im aktuellen Regierungsprogramm ist eigentlich ein Verbot der Entsorgung genusstauglicher Nahrungsmittel im Lebensmitteleinzelhandel verankert. Derzeit gibt es ein Kooperationsmodell, das auf Freiwilligkeit basiert. So hat 2017 hat der Einzelhandel demnach mit 12.250 Tonnen doppelt so viele Lebensmittel an soziale Einrichtungen weitergegeben wie 2013. Für den Fall eines gesetzlichen Entsorgungsverbots hatten die Empfänger wiederholt Bedenken hinsichtlich finanzieller und personeller Ressourcen sowie Kühlungs-, Lager- und Verteilungskapazitäten geäußert. Der Rechnungshof empfiehlt dem Ministerium, im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen zum Spenden von Lebensmitteln die infrastrukturellen, logistischen und finanziellen Rahmenbedingungen mitzubedenken.
Laut RH setzt das Klimaschutzministerium in Sachen nachhaltige Entwicklungsziele auf das Aktionsprogramm "Lebensmittel sind kostbar!" sowie das Abfallvermeidungsprogramm. Beide Programme würden vor allem auf die Sektoren Handel, Außer-Haus-Verpflegung und privater Konsum abzielen. Was fehle, sei eine umfassende Strategie, bemängelt der Rechnungshof.
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