ÖVP-Ethikrat empfiehlt
Schmid soll aus der Partei ausgeschlossen werden

Der Ethikrat der ÖVP hat am Donnerstag die Empfehlung ausgesprochen ein Partei-Ausschluss-Verfahren gegen Thomas Schmid einzuleiten. | Foto: ÖBAG
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Nach dem Geständnis schwerer Straftaten empfiehlt der Ethikrat der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) den Ausschluss von Thomas Schmid aus der Partei. Das wurde am Donnerstag in einer Aussendung mitgeteilt. In Bezug  auf andere von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) untersuchte Sachverhalte, in denen aktive und ehemalige ÖVP-Politikerinnen und -Politiker beteiligt sind, wurden nicht behandelt.

ÖSTERREICH. Schmids Mitgliedschaft sei zwar seit einem Jahr ruhend gestellt, ein Ausschluss aus der Partei erfolgte bisher allerdings nicht. Der Ethikrat der Volkspartei hatte bereits am Mittwoch getagt und stellte fest, "dass die Wortwahl und der mangelnde Respekt in einigen der an die Öffentlichkeit gelangten Chats völlig unangemessen und abzulehnen ist und dem Verhaltenskodex widerspricht, auch wenn es sich nicht um öffentlich getätigte Äußerungen handelt".

Betonung der Unschuldsvermutung

Es wird allerdings auch festgehalten, dass diese Äußerungen "auch ohne Beachtung von Datenschutz und Privatsphäre öffentlich gemacht wurden. Vor allem wurden sie auch ohne Rücksicht auf sämtliche Begleitumstände und aus dem Zusammenhang gerissen öffentlich."
Schmids Entschuldigung wurde zur Kenntnis genommen. Man erwarte, dass ein derartiger Umgangston künftig nicht nur unterlassen werde, sondern dass vielmehr ein respektvoller Umgangston auch in der privaten Kommunikation von Funktionsträgerinnen und -trägern gepflogen werde.

Der Ethikrat erinnert an die laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und, dass die darin behandelten Sachverhalte noch nicht beurteilt werden können. Es wird die daher geltende Unschuldsvermutung betont, man werde die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und begleiten.

Vorgehen soll in Zukunft für alle Mitglieder gelten

Fest steht, dass man bei "schwerwiegendem Fehlverhalten" den Verhaltenskodex der ÖVP bei allen Parteimitgliedern Anwendung finden müsse. Deshalb steht die Empfehlung des Ethikrates ein Partei-Ausschluss-Verfahren gegen Schmid einzuleiten. Das hat in der Zukunft für "alle vergleichbaren Fälle erwiesenen schweren Fehlverhaltens zu gelten".

Die "klaren Aussagen" von Bundeskanzler Karl Nehammer hat der Ethikrat ebenso "mit Genugtuung" zur Kenntnis genommen. Man hofft, "dass hier so rasch wie möglich Klarheit geschaffen wird". Über strafrechtliche Vergehen müsse die unabhängige Justiz entscheiden. Einen Generalverdacht dürfe es genauso wenig wie eine Generalabsolution geben.

Das Gremium blicke allgemein "mit Besorgnis" auf das derzeitige politische Klima. Der Vertrauensverlust in die Politik könne "angesichts der multiplen krisenhaften Herausforderungen zu einem gefährlichen demokratischen Erosionsprozess führen, der Extremismen, Radikalismen und unheilvolle Polarisierung fördert".

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