Notmaßnahmenverordnung
Trotz Corona: Nikolaus darf jetzt doch kommen

Der Nikolaus wird heuer nicht ausgeschlossen. Der Krampus wurde nicht explizit erwähnt. | Foto: Streicher
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  • Der Nikolaus wird heuer nicht ausgeschlossen. Der Krampus wurde nicht explizit erwähnt.
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Eines der für Kinder in Österreich beliebtesten Brauchtümer, der Nikolaus, ist für heuer gerettet: Die Regierung nimmt den Nikolo gezielt in die "Rechtliche Begründung" zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung auf. Quasi als Ausnahme der Ausgangsbeschränkungen. Extra erwähnt wird der Krampus nicht.

ÖSTERREICH. Gemeinsam mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen wird der Nikolo-Besuch wird um weitere zehn Tage beschlossen, wie es aus dem Kanzleramt heißt. 

Berufliche Zwecke, darunter ehrenamtliche Tätigkeiten insbesondere etwa für Blaulichtorganisationen, galten bereits bisher als legitimer Grund, während des Lockdowns das Haus zu verlassen. Nun soll laut Kanzleramt auch ergänzt werden, dass darunter auch der Nikolobesuch fällt. Konkret heißt es laut APA: "Es liegt daher unabhängig von der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Nikolo-Tätigkeit ein zulässiger Ausgangsgrund vor." Der Krampus wird nicht extra erwähnt.

"Gerade für Kinder war dieses Jahr mit Abstand halten, Verzicht und Einschränkungen eine enorme Belastung", meinte Kanzler Sebstian Kurz (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme. Man wolle den Kindern auch dieses Jahr die Freude auf den Nikolo nicht nehmen.

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