Wieder über 800 Neuinfektionen
Welche Corona-Maßnahmen ab Montag 0.00 Uhr gelten

813 Neuinfektionen wurden in den vergangenen 24 Stunden in Österreich registriert, ab Montag gelten wieder strengere Regelungen österreichweit. | Foto: Pixabay
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Das Gesundheitsministerium hat eine Novelle der Lockerungsverordnung erlassen, die neuen Maßnahmen treten ab Montag, 21. September, 0.00 Uhr in Kraft. Dann gelten österreichweit eine Reihe von Regelungen, ergänzend zu den bereits verankerten Maßnahmen. 

ÖSTERREICH. Bisher gab es in Österreich 37.474 positive Testergebnisse. Mit Stand 19. September 2020, 09:30 Uhr sind österreichweit 765 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 28.961 wieder genesen. In den letzten 24 Stunden zählte das Gesundheitsministerium 813 Neuinfektionen. Derzeit befinden sich 349 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 84 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

Burgenland: 10
Kärnten: 5
Niederösterreich: 70
Oberösterreich: 108
Salzburg: 18
Steiermark: 58
Tirol: 80
Vorarlberg: 32
Wien: 432 

Regelungen zur MNS-Pflicht

- In der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden
- Auf Märkten (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
- In Einkaufszentren
- Auf Fach- und Publikumsmessen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
- Im Handel und bei Dienstleistungen (im KundInnenbereich von Betriebsstätten, bereits seit Montag, 14.9., gültig)

Regelungen zu Veranstaltungen

- Indoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: maximal 10 Personen
- Outdoor ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: weiterhin maximal 100 Personen (bereits seit Montag, 14.9., gültig)

Ausnahmen von diesen Höchstgrenzen:
- Auf Begräbnissen dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.
- Teamsport wie beispielsweise Fußball oder Basketball ist weiterhin möglich. Die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen ist nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzuberechnen.
- Berufliche Aus- und Fortbildungen (zum Beispiel Schulungen)
- Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager (Regelung wie bisher)
- Privater Wohnbereich (Wohnung, Haus, eigener Garten)

Ein COVID-19-Präventionskonzept muss laut Gesundheitsministerium bei den folgenden Veranstaltungen noch ausgearbeitet und umgesetzt werden:
- Indoor: ab 50 Personen
- Outdoor: ab 100 Personen

- Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 1.500.
- Für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Freien gilt weiterhin die maximale Personen-Höchstzahl von 3.000.
- Für Veranstaltungen ab 250 Personen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich.

Regelungen zur Gastronomie

- Maximal 10 Erwachsene pro Tisch (zuzüglich ihren minderjährigen Kindern)
- MNS-Pflicht in der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden.
- Sitzplatz-Pflicht bei der Konsumation indoor (bereits seit Montag, 14.9., gültig)

Regelungen zur Sperrstunde

- Sperrstunde für die Gastronomie und Veranstaltungen: 01.00 Uhr
- Keine Ausnahme mehr für geschlossene Gesellschaften

Empfindliche Strafen

Das Innenministerium hat am Freitag darauf hingewiesen, dass empfindliche Strafen drohen, sollte man sich nicht an die neuen Corona-Vorschriften für private Zusammenkünfte oder in der Gastronomie halten. Demnach könne bei Missachtung der Zehn-Personen-Regel in Innenräumen eine Strafe von bis zu 1.450 Euro festlegt werden. Grundlage dafür ist das Epidemiegesetz. Noch teurer wird es in der Gastronomie. Bei Nichteinhalten der Sperrstunde drohen bis zu 3.600 Euro. Für Gastronomen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, gilt sogar ein Strafrahmen von bis zu 30.000 Euro.

Reaktion der Wirtschaftskammer

"Ein Zweiter Lockdown muss mit allen Mitteln verhindert werden. Diese Maßnahmen stellen zweifellos unangenehme Einschränkungen im Privat- und Geschäftsleben dar. Ein zweiter coronabedingter Lockdown wäre allerdings ein wirtschaftlicher Supergau und muss daher mit allen Mitteln verhindert werden. Deshalb sind diese gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zu akzeptieren."

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