Unsichere Corona-Lage
Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit gefordert
Seit Anfang August steigt die Inzidenz insbesondere bei den Kindergarten- und Volksschulkindern wieder stärker an. Das Momentum Institut empfiehlt die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit.
ÖSTERREICH. Kinder unter zwölf Jahren sind nicht zur Corona-Schutzimpfung zugelassen. Sieht man sich die Kurve der Infektionen nach Altersgruppen an, drohen infektionsbedingte Schließungen von Kindergartengruppen und Schulklassen im Herbst und Winter, warnt das Momentum Institut in einer aktuellen Aussendung.
Sonderbetreuungszeit wieder einführen
Um Eltern in diesem Fall bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen, empfiehlt das Institut die Wiedereinführung des im Juli ausgelaufenen Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit.
Während die 7-Tagesinzidenz in der Gesamtbevölkerung laut Daten des Gesundheitsministeriums aktuell rund 2,7-mal so hoch ist wie noch Anfang August, stieg sie in der Gruppe bei den 0–14-Jährigen im gleichen Zeitraum doppelt so stark an. Dieser Anstieg könnte sich zu Schulbeginn noch verstärken, wie ein Blick nach Deutschland, wo die Schule in einigen Bundesländern seit August wieder offen ist, zeige, heißt es in der Aussendung des Momentum Instituts. In jenen Bundesländern zeige sich im Vergleich zu den übrigen ein stärkerer Anstieg der Infektionszahlen bei Kindern.
Schulschließungen in Deutschland
In Österreich könnte sich die Situation ähnlich entwickeln, warnen die Experten. Damit dürften auch Gruppen- bzw. Klassenschließungen wieder ein Thema werden. Auch hier hilft ein Blick nach Deutschland, wo im Unterschied zu Österreich Daten zu coronabedingten Schließungen in Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten und Horte) verfügbar sind. Die Zahl der Schließungen korrelierte dort eng mit der Inzidenz der Kinder unter 14 Jahren.
Corona-Prämie auch für die Kindergärten
Der ÖGB forderte, dass den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, die während der Corona-Pandemie hohen Belastungen und einem beträchtlichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt waren, eine Corona-Prämie in Anlehnung an die Zahlungen für das Gesundheitspersonal zusteht.
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