Direkte Demokratie
Zwei Volksbegehren nehmen parlamentarische Hürde
Bis Montag lief der Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "Keine Impfpflicht" sowie "Rücktritt Bundesregierung". Beide erreichten die Hürde von 100.000 Unterschriften und müssen damit nun parlamentarisch behandelt werden.
ÖSTERREICH. Über sechs Millionen Menschen waren stimmberechtigt und hätten eine Unterstützungserklärung für eines der beiden oder beide Volksbegehren abgeben können. Im Fall der Initiative "Keine Impfpflicht" haben das 242.169 Menschen getan, 172.713 unterschrieben für "Rücktritt Bundesregierung". Damit müssen nun beide Begehren im Nationalrat behandelt werden. Was Ersteres betrifft, haben sich die Voraussetzungen seit letzter Woche, als die Regierung die Abschaffung der Corona-Impfpflicht bekannt machte, allerdings geändert.
Impfpflicht bereits abgeschafft
3,81 Prozent der Unterstützungsberechtigten votierten für die Initiative "Keine Impfpflicht". Wesentlich war für die Initiatoren dabei wohl ein Ende der Impfpflicht gegen das Coronavirus. Nach der von der Bundesregierung vergangene Woche beschlossenen Abschaffung der Verpflichtung dürfte nun also zumindest ein Teilaspekt des Volksbegehrens obsolet sein. Wie Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) letzten Donnerstag ankündigte, soll die gesetzliche Regelung zur COVID-19-Schutzimpfung spätestens Mitte Juli wieder zur Gänze außer Kraft gesetzt sein.
"Rücktritt Bundesregierung" und Neuwahlen
2,72 Prozent der Unterstützungsberechtigten unterzeichneten für die Initiative, die einen Rücktritt der Bundesregierung fordert. Laut dem Begehren soll diese unverzüglich durch eine Expertinnen- und Expertenregierung ersetzt werden – in weitere Folge sollen schnellstmöglich Neuwahlen stattfinden.
Damit belegt das Rücktrittsvolksbegehren Platz 43 in dem Ranking aller Volksbegehren, das zur Abschaffung der Impfpflicht reihte sich auf Position 37 ein, wie die APA berichtet. Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Beide Volksbegehren überschritten diesen Schwellenwert.
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