Beliebte Urlaubsländer der Österreicher
Diese Einreisebestimmungen gelten bei Reisen ins europäische Ausland

Bei der Einreise gibt es in vielen Ländern in Europa noch strenge Auflagen.
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  • hochgeladen von Julia Schmidbaur

Mit den Öffnungsschritten zieht es die Österreicherinnen und Österreicher auch wieder ins Ausland. Wer seinen Urlaub nicht in Österreich verbringen will muss trotz Lockerungen in der EU vor Reiseantritt nach wie vor einige Vorbereitungen treffen. Ein Überblick über die aktuellen Corona-Reisebestimmungen.

ÖSTERREICH. Die Reisesaison startet wieder. Zwar ist die Quarantäne für die Rückreise nach Österreich aus Länder mit sehr niedrigem Infektionsrisiko gefallen. In traditionellen Reiseländer wie Griechenland, Malta und Zypern gibt es bei der Einreise aus Österreich allerdings noch einige Auflagen.

Die Einreise nach Griechenland ist für österreichische Einreisende grundsätzlich erlaubt. Eine Einreise ohne verpflichtende Quarantäne ist nur durch Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist möglich. Erlaubt ist auch der Nachweis eines Impfzertifikats (gültig 14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenennachweises. Bei der Ankunft in Griechenland wird derzeit trotzdem ein Schnelltest durchgeführt – bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist die Registrierung mittels „Passenger Locator Form“ („PLF“) auf der Homepage travel.gov.gr mindestens 24 Stunden vor der Einreise. Reisende erhalten einen QR-Code. Dieses Dokument wird bei der Einreise und von Flug- und Fährgesellschaften beim Check-In/ Boarding kontrolliert. Ohne dem Dokument erfolgt eine Zurückweisung an der Grenze.

Auch Italien hat die Auflagen gelockert: Bei der Einreise nach Italien aus Österreich ist seit Beginn der Woche keine Quarantäne mehr erforderlich, wenn ein entsprechender Nachweis (geimpft, getestet, genesen) vorliegt. Mehr dazu im Artikel. 

Die Einreise nach Malta ist für Österreicher nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, möglich. Das gilt ebenfalls für Kleinkinder. Für Geimpfte gibt es noch keine Ausnahme von der Testpflicht für die Einreise nach Malta.  Alle Einreisenden müssen ein das "Public Health Declaration"-Formular sowie das “Public Health Passenger Locator"-Formular ausfüllen. 

Die Einreise nach Zypern ist für ungeimpfte Personen nur mit einem negativern PCR Test (max. 72 Stunden alt)möglich. Auch ein PCR-Test erst bei der Einreise ist möglich – dann muss man allerdings bis zum Erhalt des Ergebnisses in Heimquarantäne. Vor der Einreise ist ebenfalls eine elektronische Registrierung, maximal 24 Stunden vor Abreise nötig. 
Für vollständig geimpfte Personen gibt es keine Einschränkungen mehr. Bei Impfung mit Janssen muss allerdings eine Frist von mindestens 14 Tagen ab dem Tag der verabreichten Impfung bis zum beabsichtigten Reisetag vergangen sein. 

Eine quarantänefreie Einreise nach Kroatien ist durch Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests, die beide nicht älter als 48 Stunden sind möglich. Auch der Nachweis über eine durchgemachte Infektion (positiver Test darf nicht länger als 180 und nicht weniger als elf Tage zurückliegen) ist gültig. Geimpfte können bei einem Nachweises einer vor mehr als 14 Tagen durchgeführten, vollständigen, Impfung ohne Auflagen einreisen. Personen, die von Covid-19 genesen sind und zumindest die erste Impfdosis erhalten haben, trifft ebenso keine Pflicht zum Vorweisen eines negativen Tests bzw. zur Quarantäne. Kinder unter sieben Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Bei Einreisen nach Deutschland aus Risikogebieten (derzeit u.a. Österreich) entfällt aber die Testpflicht für Geimpfte und Genesene. Ebenso ist die Quarantäneverpflichtung bei Vorlage des Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweises aufgehoben, wenn diese über das Einreiseportal der Bundesrepublik Deutschland übermittelt werden (www.einreiseanmeldung.de). 

Bei der Einreise in die Schweiz per Flugzeug muss ein negativer Coronavirus-Test (PCR nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt werden. Ausgenommen davon sind Kinder unter zwölf Jahren. Bei der Einreise über den Land- oder Wasserweg gilt keine Testpflicht. Eine Registrierung mittels elektronischem Einreiseformular ist bei Einreisen per Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug aber nötig. Personen im regionalen Grenzverkehr und Personen bei Einreise mit dem Auto aus Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko ausgenommen.

Flug- und Schiffsreisende aus Österreich müssen bei Einreise nach Spanien einen negativen COVID-19-Test vorweisen (nicht älter als 72 Stunden), es kann auch ein negativer TMA-Test (molekularer COVID-19-Test) vorgelegt werden. Ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende müssen ihr Testergebnis frühestens 48 Stunden vor Ankunft in ein Formular eintragen. Das Formular ist über das Spain Travel Health-Portal abrufbar. Das kann auch über die SpTH-App erfolgen. Das Formular ist  verpflichtend auszufüllen, um einen QR-Code zu erhalten, den man bei der Ankunft vorzuweisen muss. 

Nach Tschechien und Ungarn ist die Einreisen aus touristischen Gründen derzeit nicht erlaubt. 

Der Grenzverkehr zur Slowakei bleibt an den Grenzübergangsstellen Hainburg/Devin und Schloss Hof/Devinska Nová Ves laut Außenministerium vorerst eingestellt. Einreisende müssen sich verpflichtend registrieren und eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Das Freitesten aus der Quarantäne ist frühestens am achten Tag möglich. Vorteile für Geimpfte oder Genesene gibt es noch nicht. Für Kinder bis zu zehn Jahren gelten dieselben Regeln, sie müssen jedoch nur einen Test nachweisen, wenn dies angeordnet wird. 

Für die Einreise nach Slowenien gibt es für Personen mit Wohnsitz Burgenland eine eigene Regelung: Sie benötigen ab dem 22.05.weder einen Test noch müssen Sie eine Quarantäne antreten. Für alle anderen Personen mit Wohnsitz in den anderen österreichischen Bundesländern  gilt: Die Einreise ohne Quarantäne ist für Getestete durch Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, erlaubt. Die Einreise ohne Quarantänemaßnahmen ist auch für Genesene und Geimpfte erlaubt. Je nach Impfstoff gibt es aber unterschiedliche Regelungen. 

Die Einreise nach Serbien
 ist grundsätzlich erlaubt. Der Nachweis eines negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, ist notwendig. Inhaber von serbischen Aufenthaltstiteln können auch ohne Test einreisen, müssen aber umgehend eine 10-tägige Quarantäne antreten und sich innerhalb von 24 Stunden registrieren. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr von der Testpflicht ausgenommen.

Die Einreise aus den Virusvariantenstaaten ist wie bisher nur sehr eingeschränkt möglich. Darunter fallen derzeit Brasilien, Indien und Südafrika. Im Wesentlichen dürfen nur österreichische Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Mehr dazu im folgenden Beitrag. 

Alle Infos zu aktuellen Reisewarnung finden sich auf der Homepage des Außenministeriums.

Quarantäne für zahlreiche Länder fällt
Wie du Grenzstaus und Baustellen zu Pfingsten vermeidest

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