E-Control
Anbieter dürfen Strom durchaus günstiger anbieten
Die Konsumenten stöhnen schon länger unter dem hohen Strompreis. Laut der Regulierungsbehörde E-Control können Energieerzeuger Strom günstiger verkaufen, als es im Großhandel möglich ist. Da gebe es "unternehmerischen Spielraum".
ÖSTERREICH. Trotz hohem Anteil erneuerbarer Energien am heimischen Energie-Mix ist der Strompreis an den Gaspreis gekoppelt. Derzeit wird der Preis für die Megawattstunde Strom an der Strombörse durch ein spezielles Auktionsverfahren, die sogenannte Merit-Order, ermittelt. Das bedeutet, dass das teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der Stromnachfrage benötigt wird, den Preis bestimmt. Aktuell sind dies Gaskraftwerke, was wegen des aktuell sehr hohen Gaspreises zu einer starken Verteuerung von Strom geführt hat. Diese Form der Preisbildung „führt in der aktuellen Situation zu einer für viele unverständlichen Strompreisentwicklung, zumal Österreichs Stromerzeugung zu einem überwiegenden Anteil aus erneuerbaren Energieträgern stammt“, sagte bereits Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer (ÖVP). Es sei daher legitim darüber nachzudenken, wie die von dieser Preisentwicklung betroffenen Kunden entlastet werden könnten. Die Energieunternehmen argumentieren damit, dass sie - trotz derzeit massiver Gewinne - nicht günstiger anbieten dürften.
Aus Sicht von Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, wäre es nicht Untreue, würden Energieerzeuger Strom günstiger verkaufen, als es im Großhandel möglich ist. Das "sehe ich nicht", sagt er den "Salzburger Nachrichten" (SN). Da gebe es "unternehmerischen Spielraum".
Verbund bei Preis nicht an Großhandelspreis gebunden
Der Leiter der liberalen Denkfabrik Agenda Austria, Franz Schellhorn, meinte, auch, dass der Preis gestaltbar sei. "Dass der Verbund Strom zum Einheitspreis anbieten muss, ist nicht vorgegeben", sagte Schellhorn. Die Regierung könnte sich, bevor sie über Sonderdividenden oder Sondersteuern nachdenkt, auch die Frage stellen, ob das Marktdesign richtig und der Wettbewerb auf dem Strommarkt ausreichend ist.
"Es gibt keine einfache Lösung", sagt der Regulator und schließt weiter "eine Branchenuntersuchung nicht aus". Dabei würden die Wettbewerbshüter prüfen, ob es strukturelle Marktprobleme gibt oder aber auch Wettbewerbsverstöße vorliegen. Experten fürchten jedoch, dass das zahme österreichische Kartellrecht zu wenig Anhaltspunkte gegen gewisse Praktiken bietet.
Strom-Nachzahlung auf Raten möglich
Zumindest gibt es für heimische Verbraucher jetzt eine Entlastung: Für Nachzahlungen bei der Stromrechnung gibt es nun ein Recht auf Ratenzahlungen bis zu 18 Monate, teilte E-Control am Donnerstag mit. Die dafür geschaffene neue Verordnung tritt ab sofort in Kraft. Bei Interesse muss der Kunde den Stromlieferanten oder Netzbetreiber über die Ratenzahlung formlos informieren. Daraufhin muss dieser der Konsumentin oder dem Konsumenten das Angebot zur Ratenzahlung unverzüglich unterbreiten
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