Was rechtlich gilt
Arbeitsunfälle besser abgesichert als andere Unfälle

Arbeitsunfälle sind oft besser abgesichert als private Unfälle. (Symbolbild) | Foto: Bernhard Knaus
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Bei Arbeitsunfällen ist es wichtig, seine Rechte zu kennen – auch aus finanziellen Gründen. Denn bei einem Arbeitsunfall bestehen oft bessere Ansprüche als nach einem Freizeitunfall.

ÖSTERREICH. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr um 2,4 Prozent auf knapp 129.000 gesunken. Dennoch kommt es weiterhin regelmäßig zu Unfällen im Büro, auf Baustellen, in Fabriken oder in Krankenhäusern.

Am häufigsten passieren Unfälle bei der Arbeit mit Hämmern, Nägeln oder Messern. Oft rutschen Beschäftigte auf glatten Böden aus oder verletzen sich mit Nadeln und Spritzen. Typische Szenarien sind Stürze von Baugerüsten, Unfälle mit Firmenfahrzeugen oder auch Stürze auf Stiegen in Gebäuden.

Unterschiedliche Ansprüche

Bei einem Arbeitsunfall gelten andere sozialrechtliche Ansprüche als bei Freizeit- oder Verkehrsunfällen. Daran erinnert am Freitag der Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB). Arbeitsunfälle können bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) oder der BVAEB geltend gemacht werden, private Unfälle hingegen bei der jeweiligen Krankenkasse. Besonders bei schweren Unfällen mit langfristigen Folgen ergeben sich oft deutliche finanzielle Unterschiede.

Auf Baustellen kommt es besonders oft zur Arbeitsunfällen. | Foto: smarterpix (Symbolbild)
  • Auf Baustellen kommt es besonders oft zur Arbeitsunfällen.
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Beschäftigte erhalten medizinische Behandlungen, um gesundheitliche Folgen möglichst gering zu halten. Kostenbeteiligungen können entfallen, bei Berufsuntauglichkeit ist zudem eine Umschulung möglich. Bei dauerhaften Schäden zahlen AUVA oder BVAEB eine Versehrtenrente. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene eine Rente sowie einen Zuschuss zu den Bestattungskosten.

Was unbedingt zu tun ist

Damit diese Ansprüche geltend gemacht werden können, müssen Betroffene einige Punkte beachten. Zunächst sollte der Arbeitgeber informiert werden. Danach empfiehlt es sich zu überprüfen, ob Dienstgeber, Arzt oder Krankenhaus eine Unfallmeldung an die AUVA geschickt haben. Außerdem sollte auch der Betriebsrat informiert werden.

Wichtig ist zudem, Arztbesuche entsprechend zu dokumentieren beziehungsweise im Zeiterfassungssystem zu vermerken, damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird. Die Definition dafür ist gesetzlich klar geregelt.

Was als Arbeitsunfall gilt

Ein Arbeitsunfall muss im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Dazu zählen nicht nur Unfälle direkt am Arbeitsplatz, sondern etwa auch im Homeoffice, auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause sowie auf dem Weg zu Ausbildungsstätten. Auch Wege zum Mittagessen, zu Ärzten oder zu beruflichen Terminen können darunterfallen.

Ebenso als Arbeitsunfälle anerkannt werden Vorfälle bei Betriebsausflügen, Firmenfeiern oder auf dem Weg zum AMS beziehungsweise zu Bewerbungsgesprächen während der Arbeitslosigkeit. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten – etwa bei Feuerwehr oder Rettung – sowie Erste-Hilfe-Leistungen und Notfallhilfe stehen unter Versicherungsschutz.

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