Neue Corona-Regeln
Betriebe müssen bei Verstößen Corona-Hilfen zurückzahlen

Die Gastronomie sperrt in manchen Bundesländern später als am 13. Dezember auf. Die Sicherheitsvorkehrungen sind enorm. Bei Verstößen hagelt es hohe Strafen. | Foto: unsplash
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  • Die Gastronomie sperrt in manchen Bundesländern später als am 13. Dezember auf. Die Sicherheitsvorkehrungen sind enorm. Bei Verstößen hagelt es hohe Strafen.
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Bei einer Pressekonferenz gab Bundeskanzler Karl Nehammer gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Vertretern der Länder die neuen Maßnahen der Regierung punkto Corona-Regeln bekannt. Dabei kündigte er an , dass es bei Verstößen für die Betriebe saftige Strafen hageln werde – sie müssen bereits geleistete Unterstützungsgelder zurück erstatten. Kritik an den Maßnahmen kommt nicht nur vom Handel, sondern auch aus der Gastronomie und Hotellerie.

ÖSTERREICH. Wer sich nicht an die neuen Maßnahmen hält, muss die Unterstützungsleistungen zurückzahlen, kündigte Nehammer am Mittwoch an. Man werde verstärkte Kontrollen einführen, so der neue Bundeskanzler.

„Auf ein einheitliches Go für die zugesagte Öffnung am 12.12.2021 haben wir, unsere Betriebe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gäste umsonst gewartet. Dabei wäre das Einhalten von Zusagen die Basis für ein anhaltendes Vertrauen in den Tourismusstandort Österreich“, zeigen sich Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, Obleute der WKÖ-Fachverbände Hotellerie und Gastronomie, verständnislos über die heute verkündeten, sehr unterschiedlichen Öffnungsszenarien.

Nach der "abermaligen Zwangspause" mit großen wirtschaftlichen Sorgen können Gastronomie und Hotellerie in einigen Bundesländern zwar nun mit 12.12. endlich in eine verspätete und - angesichts der Buchungslage - schwierige Wintersaison 2021/2022 starten, in anderen Bundesländern hält das zugesagte Öffnungsdatum allerdings nicht. „Es ist nun essentiell, dass die neuerlich verschobene Öffnung in den betroffenen Bundesländern seitens der Politik jetzt wirklich fix ist und diese Öffnungsdaten auf jeden Fall halten. Denn unsere Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich ihrerseits an alle Regeln gehalten und Maßnahmen mitgetragen haben, haben einen Anspruch auf Rechts- und Planungssicherheit“, mahnen die obersten Branchensprecher.

Heftige Kritik an verzögerter Öffnung in Wien

Besonders irritiert zeigt sich Mario Pulker über die Vorgangsweise Wiens, das eine Öffnung von Gastro und Beherberungsbetrieben erst für den 20.12. vorsieht: „Das für die Betriebe essentielle Weihnachtsgeschäft lässt sich keinesfalls in drei Tagen aufholen und ist unwiederbringlich verloren. Es ist völlig unverständlich, warum gerade jene Branchen, die die 2G-Regel kontrollieren, die über Präventions- und Sicherheitskonzepte etc. verfügen, wieder als einzige Wirtschaftszweige geschlossen bleiben müssen. Jetzt zahlen also die Wirte die Zeche für diese unsachliche und nicht nachvollziehbare Entscheidung der Politik.“

Planungssicherheit fehlt

Man brauche praxistaugliche Regelungen vor allem auch für Familienurlaube: für unsere jüngsten Gäste aus dem In- und Ausland, die noch nicht genesen oder geimpft sind, denen wir aber auch einen sicheren und erholsamen Urlaub in Österreich ermöglichen wollen, hieß es weiter. Auch brauche man Rechts- und Planungssicherheit, denn das Virus werde offensichtlich nicht von heute auf morgen verschwinden. "Wir müssen raus aus dem Kreislauf des Öffnens und Schließens!“

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