Finanzpolizei
Bisher 150 Anzeigen wegen Kurzarbeit-Missbrauchs

Seit Mitte April überprüft die Finanzpolizei Betriebe, ob sie die Kurzarbeitsregeln korrekt umsetzen. | Foto: Panthermedia/AndreyPopov
  • Seit Mitte April überprüft die Finanzpolizei Betriebe, ob sie die Kurzarbeitsregeln korrekt umsetzen.
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"Der allergrößte Teil der Unternehmerinnen und Unternehmer ist vorbildlich", sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag. Es gebe aber einige "schwarze Schafe".

ÖSTERREICH. Seit Mitte April wurden 2493 Betriebe und 9749 Personen geprüft, ob sie die Kurzarbeitsregeln korrekt umsetzen. Dabei hat die Finanzpolizei mit 350 Mann bei fast 10.000 Kontrollen nur 150 Anzeigen wegen Kurzarbeitsmissbrauchs gestellt. 

Der größte Teil der Unternehmer, die Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, halte sich vorbildlich an die Regeln, fasste Blümel die bisherigen Erkenntnisse der Finanzpolizei zusammen. Das Motto bei den Kontrollen heißt: "So kulant wie möglich, so viel Kontrolle wie notwendig". Wilfried Lehner, der die Finanzpolizei leitet, erklärte, dass die Kontrollen auch einen stark präventiven Charakter hätten. Unternehmen würden nicht auf die Idee kommen zu betrügen, wenn sie wissen, dass auch kontrolliert wird.

Kontrollen erfolgen zum einen nach Anzeigen, die beim Minister, dem Arbeitsmarktservice (AMS), der Finanzpolizei oder andernorts eingehen, aber auch Branchen, die nicht vom Lockdown betroffen waren und dennoch Kurzarbeit angemeldet haben, standen im Fokus der Finanzpolizei. Ein Unternehmer habe etwa seine Mitarbeiter auf 90 Prozent Kurzarbeit gesetzt, aber sie dann normal weiterarbeiten lassen.

Die Zahl der Menschen, die sich in Kurzarbeit befinden, ist nach dem Hinaufschnellen im Zuge der Coronavirus-Krise erstmals letzte Woche wieder unter eine Million gesunken. Aktuell befinden sich noch 812.745 Menschen in 58.500 Firmen in Kurzarbeit – das sind 326.000 Personen weniger als in der Vorwoche.

Missbrauch bei Arbeitskräfte-Entsendung

Die größeren Missstände entdeckte die Finanzpolizei aber in an anderen Bereichen. In den vergangenen zwei Monaten wurden bei den Finanzpolizei-Kontrollen auch 1243 Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie dem Arbeitszeitgesetz verzeichnet. Ein Strafvolumen von mehr als 3,5 Millionen Euro zeige, wie wichtig Kontrollen auch während der Krise seien, so Lehner.

Die Finanzpolizei wurde im Jahr 2013 geschaffen, um Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und organisierte Schattenwirtschaft aufzudecken. Im vergangenen Jahr hat die Finanzpolizei im Rahmen der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping 1890 Betriebe und 4471 entsendete oder überlassene Arbeitnehmer überprüft. Zehn Prozent der Arbeitnehmer waren von Unterentlohnung betroffen, ihnen wurde also weniger bezahlt als in Österreich kollektivvertraglich üblich. Wegen Nichtbereitstellung von Melde- oder Lohnunterlagen stellte die Finanzpolizei 2099 Strafanträge bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Außerdem wurden im Rahmen der Strafanträge Geldstrafen in Höhe von 8,4 Millionen Euro beantragt.

Die hohe Anzahl der von Unterentlohnung bei entsendeten, ausländischen Arbeitskräften betroffen sei "alarmierend" und bringe österreichische Unternehmer in "eine problematische Wettbewerbssituation", so Lehner. 2019 wurden mehr als 239.000 Arbeitskräfte über ausländische Unternehmen nach Österreich entsendet oder überlassen. Zum Vergleich: 2009 waren es nur rund 9100 Personen und 2013 waren es bereits 87.000 ausländische Arbeitskräfte.

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