Pensionen
Bundeszuschüsse überschreiten 2030 erstmals 4 Prozent des BIP
- Die Pensionsausgaben steigen bis 2030 auf 4,23 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, so eine Prognose der Alterssicherungskommission. (Symbolbild)
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Ein neues Gutachten zeigt: Die staatlichen Ausgaben für Pensionen nehmen schneller zu als bisher erwartet. Bis 2030 wächst der Bundeszuschuss laut der Prognose deutlich – und erreicht einen historischen Höchstwert.
ÖSTERREICH. Die Alterssicherungskommission rechnet damit, dass der Bundesbeitrag zur gesetzlichen Pensionsversicherung bis 2030 erstmals über vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegt. Das geht aus dem am Freitag veröffentlichten Mittelfristgutachten hervor.
Demnach steigen die staatlichen Mittel für Pensionen von 9,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf voraussichtlich 25,2 Milliarden Euro im Jahr 2030. Das würde mehr als eine Verdoppelung innerhalb von zwölf Jahren bedeuten.
Der Anteil der Bundesmittel am BIP lag 2018 bei 2,45 Prozent, im Vorjahr bereits bei 3,45 Prozent. Laut Prognose wird dieser Wert bis 2030 auf 4,23 Prozent anwachsen. Die Zahl der Pensionistinnen und Pensionisten erhöht sich im selben Zeitraum um etwa 120.000 Personen. Gleichzeitig steigt der Bundesanteil an den Gesamtausgaben der Pensionsversicherungsträger bis 2030 auf über 30 Prozent. Zum Vergleich: 2018 lag dieser Wert bei 21,8 Prozent, 2024 bei 26,9 Prozent.
Kommission sieht Handlungsbedarf
Angesichts dieser Entwicklung sieht die Vorsitzende der Alterssicherungskommission, Christine Mayrhuber, dringenden Handlungsbedarf. Gegenüber der "APA" forderte sie "rasch wirkende Maßnahmen, um Einnahmen und Ausgaben der Pensionsversicherung wieder näher aneinander zuführen". Die aktuellen Analysen würden einen "deutlichen Handlungsbedarf" zeigen. Trotz des geplanten Nachhaltigkeitsmechanismus bis 2030 und der vorgesehenen Reformschritte ab 2035 brauche es "ergänzende Überlegungen" sowie einen "belastbaren Plan B".
- Angesichts dieser Entwicklung sieht die Vorsitzende der Alterssicherungskommission, Christine Mayrhuber, dringenden Handlungsbedarf. (Symbolbild)
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Im Prognosezeitraum wachsen die Zahl der Pflichtversicherten (plus 0,96 Prozent) und die Zahl der Pensionen (plus 0,97 Prozent) im Schnitt ähnlich stark. Seit 2024 wirkt sich zudem die schrittweise Anhebung des Antrittsalters für Frauen aus. Die Pensionsquote bleibt mit 1,71 Pensionen pro 1.000 Pflichtversicherungen konstant.
Herausfordernd bleibe auch das Verhältnis zwischen Beitragsgrundlagen und Pensionsleistungen: Schon im Beobachtungszeitraum seien die Pensionen im Durchschnitt um mehr als einen Prozentpunkt stärker als die Beitragsgrundlagen gestiegen. Bis 2030 beträgt dieser Abstand laut Prognose 0,7 Prozentpunkte. Damit wachsen die Beitragseinnahmen langsamer als die Ausgaben. Der Deckungsgrad würde von 73,14 Prozent im Jahr 2024 auf 69,7 Prozent im Jahr 2030 sinken.
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