NoVa, Grüner Pass
Diese Neuerungen erwarten uns im Juni

Für Fahrzeuge, für die der Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wird, die aber erst zwischen 1. Juli und 30. November ausgeliefert werden, wird die NoVA noch nach der bis 30. Juni gültigen Methode berechnet. | Foto: Pixabay
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  • Für Fahrzeuge, für die der Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wird, die aber erst zwischen 1. Juli und 30. November ausgeliefert werden, wird die NoVA noch nach der bis 30. Juni gültigen Methode berechnet.
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Nicht nur wird es im Juni weitere Öffnungsschritte in Österreich geben, auch für Autofahrer gibt es Änderungen, wenn sie sich ein neues Auto kaufen. Und: Google reduziert den Speicherplatz für Fotos.

ÖSTERREICH. Ab 10. Juni soll es weitere Lockerungen geben, kündigte die Regierung nach Beratungen mit Gesundheitsexperten und Landeschefs an.

Lockerungen ab 10. Juni

In der Gastro wird der Zwei-Meter-Abstand zwischen den Gruppen auf einen Meter verringert, die Sperrstunde von jetzt 22 auf 24 Uhr verlängert. In Innenräumen sollen die Gruppen von vier auf acht Personen (plus Kinder) erhöht werden, Zusammenkünfte von Personen im Außenbereich auf max.
16 Personen (zzgl. minderjähriger Kinder) ausgeweitet, keine Masken-Pflicht im Außenbereich - mehr dazu hier.

Elektronischer Gesundheitspass

In Österreich, wo bereits im Mai die Grenzen für Touristen geöffnet wurden, können Urlauber ab 4. Juni einen digitalen "Grünen Pass" mit sich führen, bei dem alle Nachweise wie eine Impfung, Genesung oder Testung elektronisch abgespeichert werden. Dieser ist auf der Internetseite des österreichischen Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zum Download erhältlich.


Elektronische Ratenanträge ab 1. Juni 2021 möglich

Für Arbeitgeber gilt: Die auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind bis spätestens 30.06.2021 zu begleichen. Eine tagesaktuelle Kontoinformation kann für einen besseren Überblick der Rückstände über die Web-Applikation WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) abgerufen werden. Zudem schickt die ÖGK Infos aus.

Ist die Begleichung der Beitragsrückstände bis zum 30.6.2021 trotz intensiver Bemühungen nicht gänzlich möglich, können Ratenvereinbarungen getroffen werden. Der gesetzliche Handlungsspielraum erlaubt es der ÖGK, in einer ersten Phase Ratenzahlungen bis längstens 30. September 2022 zu gewähren. Ratenanträge sind im Bedarfsfall ausschließlich über WEBEKU zu stellen. Der elektronische Antrag steht den Betrieben ab 1. Juni 2021 zur Verfügung.

Nova-Neuberechnung ab 1. Juni wirksam

Ab 1.7.2021 unterliegen auch Fahrzeuge der Klasse N1 – also leichte Lkw, Pick-ups, Kastenwägen etc. der NoVA. Die NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderungen gilt ab 1.7.2021 auch bei neuen Leasingfahrzeugen. Weiters gilt:
- Der Höchststeuersatz für Motorräder steigt von 20 auf 30 Prozent.
- Für Pkw wird der Höchststeuersatz von 32 auf 50 Prozent angehoben.
- Der Malus-Grenzwert wird auf 200 g/km gesenkt. Für Fahrzeuge mit CO2-Emissionswerten über 200 g/km werden ab 1.7.2021 je Gramm zusätzlich 50 statt wie bisher 40 Euro fällig.

Für Fahrzeuge, für die der Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wird, die aber erst zwischen 1. Juli und 30. November ausgeliefert werden, wird die NoVA noch nach der bis 30. Juni gültigen Methode berechnet.

Google reduziert Speicherplatz

Wer den Bilderdienst "Google Fotos" nutzt, um seine Aufnahmen im Netz zu speichern, muss sich ab 1. Juni 2021 auf Veränderungen einstellen. Bislang stellte Google allen Nutzern des Dienstes unbegrenzten Speicherplatz zur Verfügung. Das ändert sich nun: Ab 1. Juni haben Nutzer nur noch 15 Gigabyte kostenlosen Speicherplatz zur Verfügung. Wer mehr Cloud-Speicher benötigt, muss dann zahlen. 100 Gigabyte Speicher kosten dann 1,99 Euro im Monat. Auch größere Kontingente sind buchbar. Google hatte die Änderungen bereits Ende letztes Jahr angekündigt. 

Regierung verkündet weitere Corona-Lockerungen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Grünen Pass

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