VfGH hebt Urteil auf
Grasser erzielt Zwischenerfolg in Steuerstreit

Karl-Heinz Grasser hat in seinem Rechtsstreit mit der Republik über seine etwaigen Steuerschulden einen Etappensieg errungen.

ÖSTERREICH. Wie die "Presse" am Dienstag berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts , wonach Grasser eine Steuerschuld in Millionenhöhe begleichen muss, aufgehoben. 

In Grassers Funktion als Direktor der Meinl Power Management (MPM) war die MPM nach Ansicht der Behörden in Österreich steuerpflichtig. Sie zahlte die Körperschaftsteuer aber nicht, woraufhin die Finanz von Grasser eine Steuerschuld von 2,5 Millionen Euro einforderte. Wie die "Presse" berichtet, wurde diese später auf 1,5 Millionen Euro reduziert. Nachdem das Bundesfinanzgericht gegen Grasser entschieden hatte, wandte sich dieser an den Verfassungsgerichtshof.

Fall wieder beim Finanzgericht

Laut VfGH-Entscheid seien die rechtsstaatlichen Anforderungen für die Begründung gerichtlicher Entscheidungen nicht ausreichend erfüllt. Nun liegt die Causa wieder beim Finanzgericht. Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, sagte der Zeitung, dass nun der Zeitpunkt gekommen sei, in dem das Bundesfinanzgericht seine Entscheidung ausreichend begründen müsse.

Derzeit muss sich Grasser in den Causen BUWOG und Terminal Tower Linz vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, sich illegal bereichert zu haben.

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