Lockdown für Ungeimpfte
Händler wenden sich an Verfassungsgerichtshof

Rainer Will ist Geschäftsführer des Handelsverbands, der 110 Einzelhänder vertritt. | Foto: Stephan Doleschal
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  • Rainer Will ist Geschäftsführer des Handelsverbands, der 110 Einzelhänder vertritt.
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Der bundesweite vierte harte Lockdown in Österreich wird mit 12. Dezember 2021 zwar größtenteils beendet, allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Der Non-Food Handel wird den Betrieb in den meisten Regionen Österreichs am 13. Dezember, noch vor Gastronomie und Hotellerie, wieder aufnehmen. Kritik kommt von Handelsvertretern, rund 60 von ihnen haben den Verfassungsgerichtshof angerufen.

ÖSTERREICH. In Tourismusregionen darf der Handel auch am Sonntag offenhalten – hier öffnen die Pforten bereits am 12. Dezember. Bestehen bleibt dabei die 2G-Regel oder in anderen Worten: Der Lockdown für Ungeimpfte.

Weiter Umsatzverlust

Damit reduziert sich der wöchentliche Umsatzverlust des Handels von 900 Millionen auf 350 Millionen Euro pro Woche – diese hohe Summe, beschere den Händlern letztendlich nicht nur Liquiditätsengpässe, sondern gefährde vor allem ihre wirtschaftliche Existenz, so der Handelsverband. Denn trotz Öffnung wurde in den letzten Wochen bereits ein Milliardenschaden verursacht, der durch die Corona-Entschädigungen der Bundesregierung nur zu einem Bruchteil ausgeglichen werde. Da der Non-Food-Handel bei einem Lockdown für Ungeimpfte bis zu 30 Prozent seiner Umsätze verliert, seien die heimischen Handelsbetriebe auch nach Ende des Lockdowns am 12.12.2021 auf staatliche Corona-Hilfspakete angewiesen. 

Händler rufen Verfassungsgerichtshof an

Die Schließung des Handels ist des Erachtens vieler Händler:innen nach verfassungswidrig, da ein geschlossener Handel das Infektionsgeschehen nicht wesentlich beeinflusse und daher die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen. Deshalb haben sich 62 Händler der verschiedensten Branchen zusammengeschlossen und gemeinsam einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, um einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz & das Legalitätsgebot einzuleiten. 
 

Handel als sicherer Ort

Der Handel sei ein Safe-Spot, kein Corona-Hotspot und werde weiterhin alle Hygiene- und Sicherheitsvorschriften wie das Einhalten des Mindestabstands sowie die FFP2-Maskentragepflicht bei Mitarbeiter:innen und Kunden mittragen. 

„Eine neue Studie aus den USA der Akademie der Wissenschaften zeigt es schwarz auf weiß: Beim Aufenthalt von Corona-Infizierten und nicht-infizierten Personen mit FFP2-Maske im selben Raum infizieren sich nur 0,1% der Menschen nach 20 Minuten. Dies beweist, ein unaufgeregtes Einkaufen mit FFP2-Maske ohne Ansteckungsgefahr ist absolut möglich. Mit dieser Erkenntnis und weiteren wissenschaftlichen Studien (AGES, The Lancet, LUCA-App) als Grundlage, müsste allen Menschen – egal ob geimpft oder ungeimpft – der Zutritt auch in nicht-lebensnotwendige Geschäfte gestattet sein“

, so Rainer Will, Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

So sieht das Lockdown Ende in Österreich aus

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