2,08 Prozent Plus
Mehr Gehalt für Pflege- und Sozialberufe

Pflege- und Sozialberufe: Die Erhöhung der Gehälter liegt heuer über der anderer Branchen. | Foto: Pixabay
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Die Gehälter im Bereich der privaten – meist gemeinnützigen – Sozial- und Gesundheitsunternehmen ("SWÖ-KV") steigen mit Jänner 2021 um 2,08 Prozent. Diese Erhöhung liegt über der anderer Branchen.

ÖSTERREICH. Kräftiges Gehaltsplus für Beschäftigte im Pflege- und Sozialbereich. Diese Erhöhung, die sich -im Verhältnis zur jeweiligen Inflationsrate- an den Abschlüssen der letzten Jahre orientiert, wurde im Rahmen eines Drei-Jahres-Abschlusses im Frühjahr vereinbart und nun zwischen der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) als Arbeitgebervertretung und den Gewerkschaften GPA und vida fixiert.

"Die Erhöhung liegt damit heuer über der anderer Branchen. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die MitarbeiterInnen der Sozial- und Gesundheitsbranche für die Gesellschaft sind und was sie leisten, daher bin ich froh, dass wir dies auch honorieren können", so SWÖ-Vorsitzender Erich Fenninger.

Hoher Personalbedarf

SWÖ-Geschäftsführer und Verhandlungsleiter Walter Marschitz sieht die Erhöhung als einen wichtigen Schritt, um die Attraktivität des Berufsfeldes zu stärken. "Die Sozial- und Gesundheitsberufe hatten bereits in den letzten Jahren den größten Zuwachs an Arbeitskräften unter allen Wirtschaftsbereichen. Der Bedarf -etwa in der Pflege- und Altenbetreuung- steigt aber so stark, dass in den nächsten Jahren noch viele zusätzliche Personen für die Arbeit in diesem Feld gewonnen werden müssen. Dabei werden die Arbeitsgeber ihren Beitrag leisten, es sind aber auch Politik und Gesellschaft gefordert", so Marschitz.

"Vorteil für Beschäftigte"

Vereinbart worden war laut Eva Scherz, Verhandlerin der Gewerkschaft GPA, eine Erhöhung in Höhe der Inflationsrate plus 0,6 Prozent. Die Gewerkschaften GPA und vida haben sich nun mit der Arbeitgeberseite auf die Inflationsrate geeinigt. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Gleichstellung von ArbeiterInnen mit Angestellten bei den Kündigungsfristen ab 1. Jänner gilt. Bisher galten die Sozialwirtschafts-Abschlüsse ab 1. Februar. 

Angleichung bei Kündigungsfristen

„Der Vergleich mit Gehaltserhöhungen anderer Branchen in dieser speziellen Krisensituation bestärkt uns darin, dass der dreijährige Abschluss Anfang dieses Jahres zum klaren Vorteil der Beschäftigten war“, sagt Scherz. „Mit der Angleichung bei den Kündigungsfristen sind Arbeiterinnen und Arbeiter in der Sozialwirtschaft künftig nicht mehr schlechter gestellt. Das ist ein wichtiger Erfolg“, ergänzt Michaela Guglberger, Verhandlerin der Gewerkschaft vida.

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