Niederösterreich erlaubt Bestattung im Wald und im Wasser

Die Bestattung am oder gar im Wasser ist in Niederösterreich nun bald möglich. Foto: Hude
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  • hochgeladen von Wolfgang Unterhuber

Die niederösterreichische Landesregierung hat das Bestattungsgesetz geändert. So ist es bald möglich, die letzte Ruhestätte im Schatten eines Baumes oder auf einer Blumenwiese zu finden. Voraussetzung ist, dass diese letzte Ruhestätte dezidiert als Naturbestattungsanlage ausgewiesen ist. Diese „Naturfriedhöfe“ können von Gemeinden und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften betrieben werden.

Natürlich müssen die sterblichen Überreste der Verstorbenen vorher einer Feuerbestattung unterzogen werden. Dann ist jetzt in Niederösterreich sogar das Beisetzen der Urne im eigenen Garten gestattet. Wenn es die Gemeinde erlaubt. Nicht erlaubt ist jedoch das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen.

Die Änderungen im Bestattungsgesetz werden voraussichtlich im Mai dem Landtag vorgelegt. Neu ist dann auch die Wasserbestattung. Etwa in den Tiefen der Donau. Dazu ist eine biologisch abbaubare Urne aber Voraussetzung.

Niederösterreich folgt mit der Gesetzesänderung nur einem neuen Trend. Naturbestattungen sind „in“. Immer mehr Menschen wollen hierzulande etwa im Wald ihre letzte Ruhe finden. Wobei neuerdings auch ausgefallenere Wünsche erfüllt werden können. So bietet etwa ein österreichisches Unternehmen seinen Kunden an, aus ihrer Asche einen Edelstein herzustellen.

Dabei sind laut Unternehmenspräsentation „die Gestaltungsmöglichkeiten des Edelsteines sehr vielfältig: Größe, Farbe, Schliff, etc. kann frei gewählt werden.“ Der Edelstein kann übrigens auch in ein Schmuckstück, zum Beispiel einen Ring, eingearbeitet werden. Eine besondere Form also, um seinen Hinterbliebenen in ewiger Erinnerung zu bleiben.

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