Auch für Buschenschanken
Privatzimmer-Vermieter bekommen Ausfallbonus

Dieser Ausfallsbonus ist ab Montag, 19. April über die Agrarmarkt Austria (AMA) beantragbar. | Foto: RMA
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  • Dieser Ausfallsbonus ist ab Montag, 19. April über die Agrarmarkt Austria (AMA) beantragbar.
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Der Tourismus ist, wie so oft erwähnt, eine der am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen. Mit dem Härtefallfonds sollen wirtschaftliche Folgen abgefedert werden. Um Privatzimmervermieter im Tourismus wie auch in der Land- und Forstwirtschaft weiter zu unterstützen, können diese nun einen Ausfallbonus beantragen. Auch Heurigen können Anträge stellen.

ÖSTERREICH. Insgesamt kann für die Monate März und April ein Ausfallsbonus von jeweils 15 Prozent (März und April 30 %) ab sofort von folgenden Vermietern in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptwohnsitz in Österreich liegt:

  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten vermieten
  • Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank
  • Urlaub am Bauernhof-Betriebe

Darüber hinaus wird der Zuschuss für die Monate März und April auf 30 Prozent verdoppelt. Gewerbliche touristische Vermieter und sonstige touristische Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte  beziehen und dafür Tourismusabgaben abführen erhalten einen Zusatzbonus von zehn Prozent Zuschuss, weil sie bislang von diesen Hilfen ausgenommen waren. Anträge sind ab Montag, 19. April, bei der Agrarmarkt Austria (AMA) möglich. Es muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen. Für die Berechnung des Umsatzausfalls können unterschiedliche Methoden abhängig von den vorliegenden Daten herangezogen werden. Die Höhe des Ausfallsbonus entspricht 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalles. Für die Betrachtungszeiträume März und April 2021 beträgt dieser Bonus 30 Prozent. Die Förderung ist mit 15.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. 

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: "Mit diesem Modell unterstützen wir die Privatzimmervermieter im Tourismus weiter und erweitern auf jene touristischen Vermieter, die bislang ausgeschlossen waren. Sie erhalten neben dem Ausfallsbonus von 15 % einen weiteren Zuschuss von 10 % als Zusatzbonus. So sichern wir zahlreiche Existenzen."

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Dieser Ausfallsbonus ist ab Montag, 19. April über die Agrarmarkt Austria (AMA) beantragbar. | Foto: RMA
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