Förderaktion startet
Reparaturbonus – Infos für Betriebe und Konsumenten

Ab Ende April kann der Reparaturbonus beantragt werden. | Foto: wko
3Bilder

Die Bundesförderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten - der Reparaturbonus - startet am 26. April und gilt als wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Darüber hinaus stärkt er die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze.

ÖSTERREICH. Gefördert wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, die typischerweise im Haushalt verwendet werden, also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. MeinBezirk.at hat über die Aktion bereits berichtet

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können 50 Prozent der Reparaturkosten (bis maximal 200 Euro je Reparatur) oder 30 Euro für Kostenvoranschläge in Anspruch nehmen. Erforderlich ist lediglich der Download eines Bons – im Förderzeitraum können beliebig viele Bons eingelöst werden. Der Auftakt für Konsumentinnen und Konsumenten erfolgte am Dienstag, 26. April. Unterstützt wird die Aktion in der Höhe von insgesamt 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026.

Beliebig viele Boni pro Person

Bezahlt wird die Differenz zur Förderung. Den Förderbetrag erhält der Reparaturbetrieb von der Förderstelle ersetzt. Pro Person können im Förderzeitraum beliebig viele Bons schnell und unkompliziert heruntergeladen und eingelöst werden.

Für welche Produkte man Reparaturbonus beantragen kann

Folgende Produkte fallen etwa unter den Bonus: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook, E-Bike, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine, Hochdruckreiniger.

Handwerks- und Gewerbebetriebe mit passender Gewerbeberechtigung, die sich neue Kundengruppen erschließen und Mehrumsätze sichern möchten, können sich jetzt vorab als Partnerbetriebe registrieren , s. unten.

Wichtige Erweiterung für Gewerbebetriebe

Die Liste der Gewerbeberechtigungen, mit denen sich Betriebe als "Reparaturbetriebe" auf der Website reparaturbonus.at registrieren lassen können, wurde nun wesentlich erweitert. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wurde die Gewerbeberechtigung "Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung und Informationstechnik" in die Liste aufgenommen.
Die gewerbliche Tätigkeit gliedert sich in:

  • System- und Softwareanbieter
  • Rechenzentren und Cloudservices
  • Informationsanbieter
  • Infrastruktur und Dienstleistunge
  • Telekom-Dienstleistungen für Sprach- und Datennetz
  • KI-Lösungen (KI steht für Künstliche Intelligenz
  • IOT-Lösungen (IOT steht für "Internet of Things“)

Mit dem Reparaturbonus Kunden gewinnen

Das BMK unterstützt die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, durch eine bundesweite Förderung, welche von der Europäischen Kommission im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans finanziert wird. Durch die vermehrte Reparatur von Elektrogeräten werden diese länger genutzt, Abfälle vermieden und Rohstoffe geschont. Gleichzeitig bedeutet es mehr Nachfrage für die heimischen Reparaturbetriebe. 

Voraussetzung für Partnerbetriebe ist eine Niederlassung in Österreich, sowie eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen:

  • Elektrotechnik
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Lüftungstechnik
  • Heizungstechnik
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Mechatronik oder Kommunikationselektronik
  • Bandagisten
  • Orthopädietechnik
  • Hörgeräteakustik
  • Kraftfahrzeugtechnik (Autoradios, GPS
  • Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (E-Gitarren)
  • Uhrmacher
  • Orgelbauer
  • Harmonikamacher
  • Klaviermacher
  • Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger
  • Holzblasinstrumenteerzeuge
  • Blechblasinstrumenteerzeuger (§ 94 Z 52 GewO
  • Metalltechnik (§ 94 Z 59 GewO)

Folgende freie Gewerbe können am Reparaturbonus teilnehmen:

  • Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputer
  • Wartung von Akkumulatoren und Austausch von Zellen
  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
  • Fahrradtechnik

Monatliche Auszahlung nach Registrierung

Nach erfolgter Registrierung wird der jeweilige Firmenname und die Kontaktdaten des Betriebs auf reparaturbonus.at angezeigt und Kunden können nach Ihrem Betrieb suchen. Sobald ein Kunde einen Bon einlösen möchte, muss der Betrieb die Gültigkeit des Bons über reparaturbonus.at prüfen. Die Refundierung der Förderbeträge für die durchgeführten Reparaturen muss der Betrieb selbst beantragen. Die Auszahlung soll monatlich erfolgen.

Die Anmeldung für die Teilnahme für Betriebe ist ab sofort auf der Webseite www.reparaturbonus.at möglich. 

Mehr dazu hier:

Reparaturbonus für Elektrogeräte startet im April
Reparaturbonus wird um einen weiteren Monat verlängert

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.