Dienstreisen, Klimaticket, Vignette & Co
Was sich 2025 alles ändert
- Die Stromnetzentgelte in Österreich werden wieder deutlich steigen.
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Ab 2025 werden Privathaushalte mit spürbar höheren Ausgaben konfrontiert sein. Hauptursachen dafür sind das Auslaufen zahlreicher Entlastungsmaßnahmen sowie die Wiedereinführung bestimmter Gebühren.
ÖSTERREICH. Viele Entlastungsmaßnahmen laufen im neuen Jahr aus, so manche Gebühren werden wiedereingeführt. Und, trotzdem die Inflationsrate zuletzt rückgängig war, sinken die Preise nicht automatisch. Was sich im neuen Jahr alles ändert:
Altersteilzeit
Wegen einer Übergangsregelung, die seit dem 1. Jänner 2024 gilt, wird das vom AMS gezahlte Altersteilzeitgeld für Blockaltersteilzeiten schrittweise verringert. Der relevante Prozentsatz der Aufwandsabgeltung hängt vom Kalenderjahr ab, in dem das Altersteilzeitgeld beginnt, und bleibt während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit konstant. Für Blockaltersteilzeiten, die ab dem Jahr 2025 beginnen, wird eine Ersatzquote von 35 Prozent angewendet.
Amalgam-Füllungen
Zahnärzte dürfen keine neuen Amalgamplomben mehr eingesetzt werden. Damit soll das Quecksilber in der Umwelt reduziert werden. Ab 1. Jänner müssen Füllungen beim Zahnarzt privat bezahlt werden.
Barrierefreiheit
Ab 28. Juni 2025 werden mit dem Barrierefreiheitsgesetz bestimmte Unternehmen verpflichtet sein, für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (z.B. Selbstbedienungsterminals, Computer, Mobiltelefone, etc.) barrierefreie Anforderungen einzuhalten. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden.
Dienstreisen
Die Tagesgebühr für Inlandsdienstreisen wird auf 30 Euro (bisher 26,40 Euro), die Nächtigungsgebühr von 15 auf 17 Euro angehoben. Kilometergeldsätze werden erstmals seit 2011 erhöht und betragen einheitlich 50 Cent für Pkw, Motorrad oder Fahrrad. Durch die Harmonisierung wird der Umstieg auf das Fahrrad für betriebliche Fahrten attraktiver.
Echtzeitüberweisung
Durch eine EU-Verordnung wird die Echtzeit-Überweisung in Europa flächendeckend eingeführt, was eine Gutschrift des Geldbetrages innerhalb von zehn Sekunden am Empfängerkonto bedeutet. Banken sind ab 9. Jänner verpflichtet, Echtzeitüberweisungen in Euro zu empfangen. Erst ab 9. Oktober besteht die Verpflichtung, Echtzeitüberweisungen ihrer Kundschaft zu versenden. Dieses Service muss es 365 Tage im Jahr rund um die Uhr geben. Es darf nicht wie bisher einen höheren Preis für diese Überweisungen geben. Für die Kundinnen und Kunden muss es die Möglichkeit geben, Limits pro Tag oder pro einzelner Echtzeitüberweisung festzulegen.
Einwegpfand
Ab 1. Jänner werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter (ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapacks) mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen. Eine Übergangsregelung ist für Einweggetränkeverpackungen, welche vor dem 1. April 2025 abgefüllt werden, vorgesehen. Diese Einweggetränkeverpackungen dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes abgegeben werden. Im Übergangszeitraum unterliegen die (noch) nicht bepfandeten Gebinde der Teilnahmepflicht bei Sammel- und Verwertungssystemen.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe wird erhöht:
von 132,30 auf 138,40 Euro für Kinder ab der Geburt
von 141,50 auf 148 Euro für Kinder ab dem dritten Geburtstag
von 164,20 auf 171,80 Euro für Kinder ab dem 10. Geburtstag
von 191,60 auf 200,40 Euro für Kinder ab dem 19. Geburtstag
Gaspreise
Die jährlich festzulegenden Gasnetzentgelte werden mit 1. Jänner für einen gasbeheizten Durchschnittshaushalt deutlich ansteigen. Das hat die Regulierungskommission der E-Control entsprechend beschlossen. Je nach Bundesland machen die Netzentgelte rund 20 Prozent der gesamten Gasrechnung aus, der Rest entfällt auf die Kosten für die Gaslieferung sowie Steuern und Abgaben.
Geringfügigkeitsgrenze
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze steigt von 518,44 Euro auf 551,10 Euro. Das bedeutet, dass unter anderem die Zuverdienstgrenzen für Nebenverdienste bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld oder der Pension ansteigen.
Homeoffice
Zum Jahreswechsel beschäftigen sich viele Österreicher mit der Steuererklärung. Liegt kein 'steuerliches' Arbeitszimmer vor, rät die Arbeiterkammer Arbeitnehmern, die auch im Homeffice tätig sind, eine Pauschale anzusetzen. Wer jährlich mindestens 26 Tage im Homeoffice arbeitet, kann bis zu 300 Euro Kosten für Mobiliar wie Drehstuhl oder Tischlampe steuerlich abschreiben. Das gilt auch für Arbeitsmittel, die als Werbungskosten abgeschrieben werden können. Anschaffungskosten von digitalem Behelf müssen jedoch um die Homeffice-Pauschale gekürzt werden.
Kleinunternehmerregelung
Das Abgabenänderungsgesetz bringt ab 1. Jänner 2025 Änderungen bei der Umsatzsteuer mit sich. Der Schwellenwert für die Umsatzsteuerpflicht wird von 42.000 Euro auf 55.000 Euro angehoben. Bei Überschreiten der Grenze entfällt die Steuerbefreiung nicht mehr rückwirkend, sondern nur für den Betrag, der über der Grenze liegt. Vorherige Umsätze bleiben steuerfrei. Überschreitungen von bis zu zehn Prozent sind bis zum Jahresende weiterhin befreit, darüber greift die Umsatzsteuerpflicht sofort, jedoch nur für den überschrittenen Betrag und alle nachfolgenden Umsätze. Erstmals können auch Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, diese Befreiung in bestimmten Fällen in Anspruch nehmen.
Klimaticket wird teurer
Der Preis fürs Klimaticket steigt im Jänner, das heißt, es wird drei Jahre nach Einführung zum ersten Mal zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Preisanpassung kommen. Das Klimaticket für ganz Österreich ist dann um 1.179,30 Euro (bisher 1.095 Euro) zu haben.
Papamonat
Zivildiener können einen "Papamonat" beanspruchen, als Familienzeitbonus während des Papamonats gibt es 54,87 Euro/Tag.
Parkgebühren
Die Parkgebühren in der Bundeshauptstadt werden erhöht. Ein Parkschein für eine Stunde wird zukünftig um 10 Cent von 2,50 Euro auf 2,60 Euro angehoben.
Prüfungsordnung
Die vorwissenschaftliche Arbeit wird zugunsten einer "abschließenden Arbeit" mit kreativen und forschenden Projekten abgeschafft, die Nutzung von KI-Anwendungen in Abschlussarbeiten wird erlaubt. Außerdem wird es möglich sein, in Gebärdensprachew zu maturieren.
Rezeptgebühren & Co
Die Rezeptgebühr steigt von bisher 7,10 auf 7,55 Euro, der Mindest-Kostenanteil für Heilbehelfe von 40,40 auf 43 Euro, bei Sehbehelfen beträgt der Kostenanteil nun 129 Euro. Bei der Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt die Beitragsgrundlage ab 1. Jänner 6.977,40 Euro, der Monatsbeitrag daher 526,79 Euro. Die begünstigte Selbstversicherung für Studierende kommt auf 73,48 Euro monatlich. Achtung: Von der Rezeptgebühr befreit ist man bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen:
Alleinstehende bis 1.273,99 Euro
Ehepaare bis 2.009,85 Euro
Bei überdurchschnittlichen Ausgaben infolge von Leiden und Gebrechen:
Alleinstehende 1.465,09 Euro
Ehepaare 2.311,33 Euro
Steuerstufen
Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55 Prozent bei Einkommen ab
1 Mio. Euro) werden um knapp vier Prozent angehoben.
Die neuen Tarifstufen ab 2025:
• erste Tarifstufe 13.308 Euro
• zweite Tarifstufe 21.617 Euro
• dritte Tarifstufe 35.836 Euro
• vierte Tarifstufe 69.166 Euro
• fünfte Tarifstufe 103.072 Euro
Strompreise
Im kommenden Jahr werden die Stromnetzentgelte in Österreich wieder deutlich steigen. Im Schnitt wird jeder Haushalt rund 70 Euro mehr zahlen müssen. Der Stromkostenzuschuss (Preisbremse), zuletzt im Juli 2024 auf 15 Cent halbiert, wird 2025 beendet. Die Deckelung fällt weg. Zusätzlich werden einige Abgaben wieder eingeführt, wie die ausgesetzte Elektrizitätsabgabe und die Netzgebühr.
Studieren mit Behinderung
Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher mit Behinderungen erhalten ab dem Sommersemester 2025 um 50 Prozent höhere Zuschläge. Zudem werden die Voraussetzungen für die Zuschläge sowie für eine Verlängerung der Anspruchsdauer neu geregelt. Zudem kommt die Option zur Matura in Gebärdensprache.
Textilien-Recycling
Ab 2025 müssen Textilien in Österreich getrennt gesammelt werden, ähnlich wie Verpackungen oder Bioabfall.
Vignettenpreise steigen
Die Vignette wird "seegrün" und kostet ab 1. Jänner erstmals mehr als 100 Euro. Die Tarife werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben wieder an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und für 2025 um 7,7 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahres-Vignette ab 1. Jänner 103,80 Euro.
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