Lösung für Totenbeschau in Arbeit
Debatte um neue Bereitschaft
Seit 1. April gibt es ein neues Bereitschaftsdienstsystem. Für Diskussion sorgt u.a. das Thema Totenbeschau.
Mit April 2019 wurde der Bereitschaftsdienst in der Steiermark neu strukturiert: Der neue Bereitschaftsdienst ist nunmehr in 24 Regionen mit geänderten Dienstzeiten als reiner Visitendienst organisiert. Dabei sind Montag bis Freitag mindestens ein und am Wochenende und feiertags zumindest zwei Bereitschaftsärzte neben geöffneten Ordinationen je Region tätig. Grundbaustein des neuen Bereitschaftsdienstes ist das Gesundheitstelefon, welches unter der Telefonnummer 1450 erreichbar ist. In Notfällen gilt nach wie vor die Nummer 144.
Viele Einsätze in der Region
In der ersten Woche wurden Ärzte steiermarkweit zu 247 Visiten, davon zu zehn Notfällen, gerufen. In der Region Weststeiermark (Leibnitz 21, Deutschlandsberg 18, Voitsberg 16 und Wildon 25) waren die meisten Einsätze zu verzeichnen. In Hinblick auf die Besetzung des Bereitschaftsdienstes in den nächsten Wochen informiert Andreas Martischnig vom Gesundheitsfonds Steiermark darüber, dass sich die Lage im Bezirk Deutschlandsberg gut gestalte. Jene Ärzte, die mitmachen, seien zufrieden.
Längere Rückrufzeiten
Generell falle auf, dass es während der Woche weniger Visiten gibt als angenommen. "Am Wochenende gehen jedoch extrem viele Anrufe ein, und es kann zu längeren Rückrufzeiten kommen", erklärt Martischnig. Prinzipiell werden, so Martischnig, Gespräche aber innerhalb von drei Minuten entgegengenommen.
An diesem Punkt hakt der in Wettmannstätten niedergelassene Allgemeinmediziner Horst Wolfgang Heschl ein, der bereits im Vorfeld seine Befürchtung, "dass die Bevölkerung weitgehend unversorgt bleibt", offen aussprach (siehe Kritik am neuen Bereitschaftsdienst). "1450 ist nicht erreichbar. Die Patienten müssen oft stundenlang versuchen anzurufen oder auf einen Rückruf warten."
Reiz-Thema Totenbeschau
Als Diskussionspunkt präsentiere sich vielerorts auch die Totenbeschau. Der Tod eines Menschen muss in Österreich bescheinigt werden. Und zwar von Ärzten, die mit der jeweiligen Gemeinde einen Vertrag haben. "Die Totenbeschau oder wenigstens die Feststellung des Todes wird kaum vom 1450-Dienst erledigt", übt Heschl weiter Kritik.
Abwartend zeigt sich Bgm. Josef Niggas, Gemeindebundobmann des Bezirks Deutschlandsberg, mit einer Bewertung des neuen Systems: "Wir müssen das Ganze erst einmal anlaufen lassen, dann können wir weiterschauen."
In Hinblick auf das Thema Totenbeschau verweist er einerseits auf aufrechte Verträge, andererseits auf einen "guten Umgang" zwischen Gemeinden und Ärzten als Grundlage.
Der Steirische Gemeindebundobmann LAbg. Erwin Dirnberger drängt auf eine Lösung, die beinhaltet, dass jeder Arzt, der den Bereitschaftsdienst durchführt, auch die Totenbeschau vornehmen kann, wie dies auch die Rechtsmeinung des Gesundheitsministeriums sei.
Lösung in Arbeit
Ziel muss es sein, dies im Steiermärkischen Sanitätsdienstgesetz unbürokratisch zu verankern. "Selbstverständlich werden wir Gemeinden die Kosten für die Totenbeschau übernehmen. Sollte eine Versicherung bezüglich allfälliger Haftungen für die Ärzte notwendig sein, werden wir sicher eine Lösung finden. Ich bin zuversichtlich, dass es demnächst zu einer Lösung kommt, weil das Sanitätsdienstgesetz dieser Tage in Begutachtung geschickt wird."
Grundsätzlich werde vom Bundesministerium gewünscht, dass es eine gesamtösterreichische Lösung findet.
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