Bezirkshauptmannschaft
Elektronisches Anmeldeformular für Veranstaltungen

In der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg laufen die Fäden für die Zulässigkeit von Veranstaltungen gerade in Zeiten von Corona zusammen. | Foto: Michl
  • In der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg laufen die Fäden für die Zulässigkeit von Veranstaltungen gerade in Zeiten von Corona zusammen.
  • Foto: Michl
  • hochgeladen von Susanne Veronik

Elektronisches Anmeldeformular für Zusammenkünfte steht ab sofort online zur Verfügung, auch für Privatpersonen.

DEUTSCHLANDSBERG/STEIERMARK. Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg bietet der Bevölkerung ab sofort ein zusätzliches Bürgerservice an: Die Möglichkeit, anzeigepflichtige Zusammenkünfte gemäß § 13 Absatz 3 der Covid-19-Öffnungsverordnung an denen zwischen 11 und 50 Personen teilnehmen dürfen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen, mit einem elektronischen Anmeldeformular auf einfachem Wege der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden.
Das diesbezügliche Online-Formular finden Sie hier.

Weiteren Vorgaben für Zusammenkünfte

  • Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Öffnungsverordnung von der verantwortlichen Person zu überprüfen. Geringe epidemiologische Gefahr bedeutet, dass die teilnehmenden Personen entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bei der Zusammenkunft bereitzuhalten.

  • Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken ist nicht erlaubt.
  • Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • Bei der Zusammenkunft ist sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Alle Veranstaltungen, an denen über 50 Personen teilnehmen, bedürfen einer Bewilligung durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

"Mittlerweile ist es uns gelungen, auch den Antrag auf Bewilligung einer Zusammenkunft als elektronisches Formular zu gestalten", so BH Helmut-Theobald Müller.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezüglich der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen.

Dieser Artikel könnte Sie ebenfalls interessieren:

Diese Corona-Regeln gelten ab jetzt
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.