Ende der Einschränkungen
Planverkehr im Netz der GKB ab 1. Mai
Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) nimmt mit 1. Mai 2020 wieder den planmäßigen Zugverkehr auf.
Im Liniennetz des Busbetriebes wird der Normalfahrplan mit 4. Mai wieder aufgenommen.
Durch die jüngeren Entwicklungen in der Coronavirus-Krise konnten bereits erste schrittweise Ausweitungen des Angebots im Bahn- und Busbereich der GKB vorgenommen werden.
Mit Freitag, 1. Mai 2020 wird nun der planmäßige Bahnverkehr – gemäß Jahresfahrplan – wieder aufgenommen.
Der Busverkehr wird ab Montag, 4. Mai 2020 im Normalbetrieb geführt.
Informationen zum Fahrplanangebot sind zeitnah über :
bzw.
oder die
abrufbar.
Die GKB informiert auch über die Sozialen Medien:
facebook , twitter und instagramm
Generaldirektor Mag. Franz Weintögl freut sich, dass „der öffentliche Nahverkehr in der Weststeiermark Anfang Mai wieder uneingeschränkt aufgenommen werden kann, auch wenn die Gefahr noch nicht gebannt ist.
Er spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GKB seinen Dank aus und ist stolz auf die hervorragenden Leistungen der Belegschaft, für die alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, ergänzt Weintögl.
Fahrkartenverkauf und Service bei der GKB
Der Verkauf von Fahrkarten an den Schaltern und in den Zügen der GKB wird ab 4. Mai 2020 eingeschränkt wieder aufgenommen, der Fahrkartenkauf wird daher nicht sofort in allen Zügen möglich sein.
In Bussen wird es vorerst weiter keinen Fahrkartenverkauf geben, an einer sicheren Lösung für Fahrgäste und Personal wird gearbeitet.
Es wird grundsätzlich empfohlen Tickets online im ÖBB Ticketshop zu kaufen oder nach Möglichkeit Ticketautomaten zu nutzen.
Die Fahrkarten müssen in Bahn und Bus grundsätzlich unaufgefordert vorgewiesen werden, der direkte Kontakt mit dem Servicepersonal sollte aus Sicherheitsgründen möglichst kurz sein.
Die Personenkasse am Graz Köflacherbahnhof und die Busbetriebsbüros in Köflach bzw. Stainz öffnen voraussichtlich wieder Mitte Mai.
Fahrgast-Charta und Schutzmaßnahmen
Im Sinne einer Sensibilisierung der Fahrgäste regelt eine neue Fahrgast-Charta das Verhalten vor, während und nach der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht eine Schutzmaskenpflicht: Es besteht die Verpflichtung bereits beim Einsteigen in die Fahrzeuge der GKB, aber auch während der gesamten Fahrt einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Diese Regelung gilt auch in den Warteräumen und an den Personenkassen der GKB.
Außerdem sollte nach Möglichkeit der entsprechende Abstand eingehalten werden und die Fahrgäste sind angehalten, sich jeweils auf das gesamte Fahrzeug bzw. Bahnsteig oder Warteraum zu verteilen.
Aussteigen, geht vor Einsteigen.
Es wird außerdem dazu geraten die Stoßzeiten zu meiden, bei Krankheitssymptomen keine öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und die Hygieneregeln einzuhalten.
Die GKB lässt alle Fahrzeuge und Warteräume vermehrt reinigen.
Bleibts Gsund ! !
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