Verteilaktion der SPÖ-Frauen gegen Gewalt

"Gewalt kommt bei uns nicht in die Tüte", so das Motto der Verteilaktion, mit der Barbara Spiz von den SPÖ Frauen auch bei uns im WOCHE Büro war, hier mit Geschäftsstellenleiterin Elisabeth Korbe. | Foto: Veronik
  • "Gewalt kommt bei uns nicht in die Tüte", so das Motto der Verteilaktion, mit der Barbara Spiz von den SPÖ Frauen auch bei uns im WOCHE Büro war, hier mit Geschäftsstellenleiterin Elisabeth Korbe.
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BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG. Es ist nicht von ungefähr, weshalb die Aktion "16 Tage gegen Gewalt" sämtlicher Frauenorganisationen in ganz Österreich jetzt in der Vorweihnachtszeit stattfindet. Schließlich ist Weihnachten mit all seinen oft überhöhten Erwartungen und dem geballten Familienleben vielfach Zündstoff für Streit, der in Gewalt ausufern kann - meist sind dabei Frauen und Kinder die Opfer.

Gewalt findet statt

"Mit dieser Kampagne wollen wir darauf aufmerksam machen, dass Gewalt an Frauen tatsächlich passiert. Dabei gibt es für die Betroffenen eine Vielzahl an Institutionen und Hilfestellungen", betont Barbara Spiz von den SPÖ-Frauen, die mit ihren Kolleginnen in dieser Causa noch bis 15. Dezember in den Bezirken Deutschlandsberg und Leibnitz unterwegs ist. Die SPÖ Regionalfrauen Südweststeiermark haben sich nämlich unter dem Motto "Gewalt kommt bei uns nicht in die Tüte" zu einer Verteilaktion entschlossen. In dem Papiersackerl befinden sich Informationen darüber, wohin man sich im Fall der Fälle wenden kann, nämlich bei der Frauenhelpline unter Tel.: 0800/222 555 oder auch über die Homepage: www.gewaltschutzzentrum.at oder www.frauenberatenfrauen.at

SPÖ-Frauen informieren: Wo gibt es Hilfe bei Gewalt?

„Frauen sollen wissen, wo sie sich hinwenden können und dass sie nicht allein sind“, sagte Barbara Spiz. Wo es Hilfe bei Gewalt gibt, darüber informieren die SPÖ-Frauen bei Straßenaktionen und Veranstaltungen vor Ort. Dazu gibt es eine Schwerpunktausgabe des SPÖ-Frauen Aktuell für jedes Bundesland mit regionalen Daten zu Hilfseinrichtungen, Visitenkarten mit einem Handy-Sticker und Lesezeichen mit den wichtigsten Notrufnummern wie der Frauenhelpline 0800/222 555.

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung gehört für viele Frauen leider zum Alltag. Eine informelle Umfrage der SPÖ-Frauen in ganz Österreich zeigt, dass etwa jede zweite Frau unerwünschte Berührungen, Umarmungen oder Küsse ein- oder mehrmals erlebt hat. Die SPÖ-Frauen haben lange dafür gekämpft, dass es eine gesetzliche Handhabe gegen sexuelle Belästigung gibt. Der Widerstand war groß. Anfang 2016 ist die Strafrechtsreform in Kraft getreten. Seither ist jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung strafbar. Österreich ist mit diesem Gesetz international ein Vorbild. Bei verbaler sexueller Belästigung schlagen die SPÖ-Frauen vor, dies über das Landesgesetz mit einer Verwaltungsstrafe zu regeln.

Hilfe bei sexueller Gewalt am Arbeitsplatz

Institutionen wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft, an die sich Betroffene im Fall von Diskriminierung in der Arbeitswelt wenden können, sollen gestärkt werden. Seit Juli dieses Jahres bearbeiten auch die Regionalstellen in Innsbruck, Linz, Graz und Klagenfurt alle Diskriminierungsfälle. Opfer von sexueller Belästigung bekommen kostenlose, vertrauliche und rechtliche Beratung.

Aktiv gegen Hass im Netz

Mädchen und Frauen sind zunehmend auch von Hass im Netz betroffen. Die Gesetze wurden dazu in den letzten Jahren verschärft. Cybermobbing und Verhetzung auf Grund des Geschlechts im Internet sind strafbar. Die Beratungsstelle „GegenHassimNetz“, die von MitarbeiterInnen der Organisation ZARA betreut wird, berät Opfer von Gewalt im Internet.

Sexuelle Belästigung im Strafrecht

Das Sexualstrafrecht ist in Österreich in den vergangenen zwei Jahren verschärft worden.
Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die gesetzliche Handhabe gegen sexuelle Belästigung im Strafrecht erweitert. Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen (§218 StGB) werden mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert.
Seit 1. September 2017 wird derjenige, der wissentlich an einer Zusammenkunft mehrerer Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass eine sexuelle Belästigung begangen wird, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bestraft.
Die Erweiterung des Strafrechtsparagrafen zur sexuellen Belästigung hat zu einer deutlichen Steigerung der gerichtlich verfolgten Fälle geführt: Der Anfall bei den Staatsanwaltschaften stieg von 1.000 auf 1.500 Fälle pro Jahr, die Zahl der Anklagen verdoppelte sich fast.

Sexuelle Belästigung im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)

Mit dem § 6 GlBG gibt es eine rechtliche Handhabe gegen Sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt. Betroffene können sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden, die die Gleichbehandlungskommission aktivieren kann.
Vor das Arbeits- und Sozialgericht müssen Betroffene selbst gehen. Das Gleichbehandlungsgesetz sieht bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz einen Schadenersatz in der Mindesthöhe von 1000 Euro vor.
Zur Rechenschaft können nicht nur Täter selbst gezogen werden, sondern auch ArbeitgeberInnen, die es unterlassen, gemeldete Belästigungen zu unterbinden.

Ein Rückblick auf das Jahr 2016

Im Jahr 2016 wurden von der Polizei österreichweit 8.637 Betretungsverbote verhängt, in der Steiermark waren es 878. Im Bezirk Deutschlandsberg wurde im Jahr 2016 42 Mal das Betretungsverbot ausgesprochen.

18.373 Opfer familiärer Gewalt wurden von den Gewaltschutzzentren bzw. Interventionsstellen in ganz Östrreich betreut.

83,5 Prozent der unterstützten Klientinnen und Klienten waren Frauen und Mädchen, 91,8 Prozent der Gefährder waren männlich.

(Quelle: Statistik der Gewaltschutzzentren / Wiener Interventionsstelle)

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