GKB - Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH
Ab Sonntag, 25. Oktober 2020 kommt es zu einer Ausweitung der Schutzmaskenpflicht im Öffentlichen Verkehr!
Die Schutzmaskenpflicht in allen Massenbeförderungsmitteln ist weiterhin aufrecht! Seit 1. Mai 2020 muss zudem beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen eine „den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung“ (Schutzmaske) getragen werden. Dies gilt auch in allen Warteräumen und vor allen Verkaufs- oder Informationsschaltern der GKB!
Achtung NEU:
Ab Sonntag 25. Oktober 2020 gilt außerdem die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes an Bahnhöfen, auf Bahnsteigen, an Haltestellen, auf Flughäfen und in U-Bahnstationen sowie deren Verbindungsbauwerken - auch im Freien!
Die Verpflichtung zum Tragen eines abdeckenden und eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes (Schutzmaske) gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Schutzvorrichtung nicht zugemutet werden kann. Eine Befreiung von der Schutzmaskenpflicht ist in diesem Fall jedoch nur mit ärztlichem Attest möglich! Bei Kontrollen muss das Personal der GKB von nachweislichen Befreiungen umgehend und unaufgefordert informiert werden!
Plastikvisiere (Face-Shields, Half-Face-Shields) gelten ab 07. November 2020 nicht mehr als gleichwertige Alternative zu MNS-Masken.
Bitte beachten Sie auch die Covid19 Maßnahmen im Bahnverkehr
Bitte beachten Sie auch die Covid 19 Maßnahmen im Busverkehr
Bleibt Gesund ,...
Eure GKB
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.