Robotechnik in der Musik-NMS Eibiswald
Im Sinne von "Schule 4.0" wird Robotechnik an der Musik-NMS Eibiswald erstmals angeboten.
EIBISWALD. Wahlpflichtfächer zur speziellen Förderung der Begabungen unserer Kinder prägen auch heuer wieder den Stundenplan der 7. und 8. Schulstufe an der Musik-NMS Eibiswald. Neben Englisch vertiefend, Mathematik vertiefend, Geometrisches Zeichnen, Bewegung und Sport, Digitales Gestalten, Kreativ und Design, Forschen und Experimentieren und Persönlichkeitsbildung wird heuer erstmals Robotechnik angeboten. Im Rahmen der Initiative "Schule 4.0" hat Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) das Ziel vorgegeben, "dass kein Kind, kein Jugendlicher das Schulsystem ohne digitale Kompetenzen verlässt". „Digitale Grundbildung" soll ab dem Schuljahr 2018/19 flächendeckend als neuer Unterrichtsgegenstand eingeführt werden.* "Unsere Schule prescht 2017 schon mal in die Zukunft", freut sich Schulleiter Walter Strametz.
Ein echter Renner
Robotechnik entpuppt sich bereits nach zehn Schulwochen als echter Renner. Die Kreativität der Schülerinnen und Schüler wird in diesem Fach extrem gefordert und auch gefördert. So werden mit dem Lego-Mindstorms Bausatz futuristische Roboter gebaut, die dann mit einem Smartphone oder Laptop vernetzt werden. Ziel des zukunftsträchtigen Unterrichts ist es, dass die Kinder das Programmieren vorgegebener Bewegungsabläufe der Roboter erlernen.
Bewegtes und eigenständiges Handeln
Jedes Kind hat seinen eigenen Roboter. Es findet nicht nur das starre Sitzen vor dem Computer statt, sondern es müssen ganze Projekte abgearbeitet werden. Das startet bei der selbständigen Entwicklung des Roboters, das Schreiben des Programmes mit Einbringung von eigenen Ideen und endet bei der Präsentation der Lösungen.
Strametz betont: "Mit diesem Wahlpflichtfach der „Digitalen Bildung“ wird ein absoluter Schlüsselfaktor für die Zukunft, neben Lesen, Schreiben und Rechen von der Musik-NMS Eibiswald abgedeckt."
*(aus: http://derstandard.at/2000063407587/Digitale-Grundbildung-startet-an-Pilotschulen, vom 31.08.2017)
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