Drei Gemeinden fordern Rückhaltebecken für die Laßnitz

Die Laßnitz trat am 29. Mai in Deutschlandsberg, Frauental und Groß St. Florian über ihre Ufer.
  • Die Laßnitz trat am 29. Mai in Deutschlandsberg, Frauental und Groß St. Florian über ihre Ufer.
  • hochgeladen von Simon Michl

Der Starkregen und die Überschwemmungen Ende Mai haben ihre Spuren hinterlassen. Vor allem die Gemeinden Deutschlandsberg, Frauental und Groß St. Florian waren stark von den Schäden betroffen. Ein Rückhaltebecken in der Klause hätte vieles davon möglicherweise verhindern können. Konkrete Pläne gibt es dafür bereits, nur wurde es in den letzten Jahren immer wieder verschoben.

Hochwasserschutz gefordert

Die drei betroffenen Gemeinden Deutschlandsberg, Frauental und Groß St. Florian fordern nun das Land Steiermark auf zu handeln. Nach dem jüngsten Unwetter wurde eine gemeinsame Resolution verfasst, die an das Land geschickt wurde, um den Hochwasserschutz bald umzusetzen.
Hier die Resolution im genauen Wortlaut:


Resolution zur raschen Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen (Retention) für die Laßnitz

Das vergangene Unwetter hat nachdrücklich bewiesen, dass ein ergänzender Hochwasserschutz für die Laßnitz dringend erforderlich ist. Viele Privatobjekte und etliche Betriebe der Gemeinden Deutschlandsberg, Frauental und Groß St. Florian waren durch die Überflutungen stark betroffen. Zahlreiche Keller- und Wohnraumüberflutungen, zerstörte Brücken und unzählige Feuerwehreinsätze haben bewiesen, dass trotz der nur kurzen aber starken Regenfälle extremer Schaden an Privateigentum und öffentlichem Eigentum entstehen kann. Der Hochwasserschutz entlang der Laßnitz ist daher in großen Bereichen unzureichend.

Bedauerlicherweise wurde das bereits geplante Rückhaltebecken für die Laßnitz, welches in der Klause errichtet werden soll, bereits schon einmal verschoben und vor etwa einem Jahr neuerlich ausgesetzt um den Hochwasserschutz in anderen Gemeinden durchzuführen. Da Starkregenereignisse in nächster Zeit sicherlich zunehmen werden, ist es dringend erforderlich die finanziellen Mittel für diese Retentionsmaßnahmen freizugeben und so rasch wie möglich mit dem Bau zu beginnen.

Die zuständigen Referenten des Landes Steiermark, LH-Stv. Mag. Michael Schickhofer und Landesrat. Ök.-Rat Johann Seitinger, werden ersucht, nach Vorliegen des Wasserrechtlichen Bescheides des Projektes (voraussichtlich im Herbst 2018) sich dafür einzusetzen, dass das Projekt „Retentionsbecken für die Laßnitz im Gebiet der Klause“ so rasch wie möglichst unverzüglich umgesetzt werden kann und die entsprechenden Finanzierungsmittel bereitgestellt werden.

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