Parteistellung für „Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe“
Landesverwaltungsgericht: „Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe“ bekommt Parteistellung im Schwarze-Sulm-Wasserrechtsverfahren
SCHWARZE SULM. Wieder ein Erfolg im Kampf um die Rettung des Naturjuwels Schwarze Sulm: Das steirische Landesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden (GZ: 46.23-1781/2015-8), dass der „Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe“ Parteistellung im wasserrechtlichen Verfahren bekommt. Die Grüne Umweltsprecherin LAbg. Sandra Krautwaschl gratuliert heute dem Arbeitskreis „aus ganzem Herzen zu diesem weiteren Erfolg: Die Umwelt bekommt damit eine Stimme im Verfahren“, freut sie sich. Gleichzeitig ist diese Entscheidung „auch eine scharfe Kritik an der steirischen Landesregierung, die sich seit Jahren weigert, die EU-Aarhus-Konvention für mehr BürgerInnen-Beteiligung richtig umzusetzen“, erinnert die Abgeordnete auch daran, dass die Grünen bereits viele entsprechende Initiativen in der Vergangenheit gesetzt haben – doch „die Landesregierung ignoriert bis heute EU-Recht – zum Schaden der Umwelt!“
Premiere für Umweltorganisationen
Die LvwG-Entscheidung ist die Folge der Ende März ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, den Ausschluss von Umwelt-NGOs aus wasserrechtlichen verfahren zu beenden. In der Causa Schwarze Sulm besteht nun erstmals (!) für eine Umweltorganisation die Möglichkeit, sich inhaltlich in diesem höchst kontroversiellen Wasserkraftwerksverfahren, das bereits auch den EuGH beschäftigt hat, einzubringen, freut sich Krautwaschl: „Das ist ein wegweisender Erfolg auch für alle Flüsse, die zukünftig unsere Unterstützung brauchen!“
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.