Schutzzonen schützen!
Wiener Ensembles dürfen nicht mutwillig zerstört werden.
Immer wieder Aufregung in den Heurigenorten, Cottagelandschaften, innerstädtischen Jugendstilensembles und bei Grünanlagen.
Die teils barbarische Verbauung gewachsener Strukturen und historischer Plätze ruft immer öfter den Widerstand der Bevölkerung hervor.
Stadtpolitiker unterwerfen sich hingegen den Anforderung der
Immobilienverwerter und haben zudem den Bauhype mit dem Ruf nach
überbordender Wohnverbauung noch zusätzlich angeheizt.
Schutzzonen
Schutzzonen dienen dem Ensembleschutz. Die Bauordnung sieht vor,
historische Gebäudezeilen oder Plätze zu bewahren.
Mit Hilfe des §85 hingegen werden die Wiener Schutzzonen systematisch vernichtet.
Sollte ein Bauwerk verfallen, was immer wieder passiert - warum
eigentlich ? - dann kann mitten in ein bestehendes Ensemble frei nach
Wunsch gebaut werden. So legt die Magistratsabteilung 19 (Stadtbild) diesen Paragraphen aus. Ein Unding sondersgleichen.
Bauordnung
Schutzzonen sind 1973 in die Bauordnung gekommen, um zusammenhängenden
Ensembles oder größeren schützenswürdigen Bereichen, Schutz vor
Immobilienspekulation und Barbarei im Umgang zu gewährleisten.
Die spätere Änderung des §85, in den ein Absatz eingefügt wurde,
ermöglichte bei sinnentleerter Auslegung, die Errichtung jedweden
Bauwerkes mit beliebiger Fassadengestaltung.
Das ist eigentlich ein Schwachsinn aber gängige Praxis der Magistratsabteilung 19 bei der Beurteilung eines Bauansuchens. Das muss geändert werden.
Sonst könnte der Paragraph ersatzlos gestrichen werden und es wäre kein
Unterschied zu merken.
Die Schutzzonen hingegen werden ausgehöhlt und ihres Sinnes beraubt.
Die Lösung
Dabei wäre durch die Änderung eines einzigen Wortes im Gesetzestext ein sinnvoller Schutz unserer wertvollen Ensembles gewährleistet!
Lesen Sie mehr darüber -> http://bit.ly/s0bUcx
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