Grundrechtswidrige Corona-Maßnahmen
Neuer Gesetzesentwurf: kontrolliert Polizei bald auch den privaten Wohnbereich?
Das Coronavirus hält uns bereits seit über neun Monaten in Atem. Täglich werden wir von Zahlen, Daten und negativen Schlagzeilen überschüttet. Zahlreiche Einschränkungen und verschärfte Maßnahmen beeinflussen extrem unser Leben.
Maskenpflicht, Ausgangssperre, Reise- und Eventverbot, Home-Office, geschlossene Geschäfte, Schulen, Restaurants, Hotels, Kinos, Theater, eingeschränkte Sportmöglichkeiten, fehlendes Sozialleben – all das wäre vor einem Jahr noch kaum denkbar.
Ab dem 7. Dezember dürfen wir wieder ein wenig aufatmen. Der extreme Lockdown endet nämlich nächsten Montag und wird zwar noch bis zum 6. Jänner verlängert - doch mit einigen Lockerungen.
Die Ausgangssperre gilt wieder von 20 und 6 Uhr. Auch private Kontakte sind wieder möglich: bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder, die in einem Haushalt zusammen leben, dürfen sich mit einem anderen Haushalt treffen. An Weihnachten und Silvester sogar ist ein Treffen von bis zu 10 Personen erlaubt. Sowohl der Handel als auch Friseure, Kosmetikstudios, etc. dürfen wieder aufsperren. Pflichtschulen und Kindergärten, Museen und Bibliotheken öffnen auch wieder - die Oberstufen und Universitäten bleiben dagegen beim Distance Learning. Auch Hotels, Restaurants, Kinos und Theater werden bis Jänner geschlossen. Kontaktsportarten sind weiter untersagt.
Kaum sehen wir ein Licht am Ende des Tunnels - kommt plötzlich eine neue, unerwartete Maßnahme auf uns zu:
Polizei am Arbeitsplatz und an „bestimmten Orten“
Die Polizei darf künftig in Geschäften, Büros, öffentlichen Verkehrsmitteln und an „bestimmten Orten“, ohne vorliegendem Verdacht, die „Einhaltung von Corona-Auflagen“ kontrollieren. Bei einem Verstoß wird sofort angezeigt bzw. gestraft. Bis jetzt waren nur die Bezirksverwaltungsbehörden dafür zuständig – bald darf auch die Polizei handeln. Der private Wohnbereich soll von den Kontrollen ausgenommen werden - dem traut FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl jedoch nicht ...
Die möglichen Polizeikontrollen sieht Kickl als eine Grundrechtswidrigkeit: „… diese Maßnahmen enthalten massive grundrechtswidrige und rechtsstaatlich höchst bedenkliche Eingriffe". Es sei eine „massive Eineschränkung“ des Hausrechts der Bürger und Unternehmer sowie Verkehrsteilnehmer. Kickl rechnet damit, dass private Wohnungen doch kontrolliert werden können … und was kommt als nächstes?
Zwangsmassentestungen, Zwangsmassenimpfungen und Zwangsmaskenpflicht?
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.