Mehr Holz im Bau

Holzbauten bis sechs Geschossen können ohne Sondergenehmigung errichtet werden. | Foto: WKOÖ
  • Holzbauten bis sechs Geschossen können ohne Sondergenehmigung errichtet werden.
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BEZIRKE (fui). Mit der Bautechnikverordnungsnovelle 2017 werden neue Bedingungen für das Bauen mit Holz geschaffen. Durch die Novelle können bis zu sechsgeschossige Gebäude aus Holz ohne Sondergenehmigung errichtet werden. Die Anforderungen an die Gebäudesicherheit im Brandfall bleiben dabei unverändert hoch: Mindestens 90 Minuten müssen tragende Teile dem Feuer standhalten. Damit sind die Ansprüche an den Feuerwiderstand genauso hoch wie bei konventionell errichteten Gebäuden. Ein Vorteil des Holzbaus liegt in der kurzen Bauzeit. Durch Vorfertigung verlagert sich ein Teil der Produktion von der Baustelle in die Montagehallen der Holzbauunternehmen. Von der verkürzten Bauzeit profitieren vor allem die Anwohner von Baustellen, die weniger Lärm ausgesetzt sind. Gleichzeitig werden die Transportwege verkürzt und Kosten gespart.

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