Notar-Tipp: Habe ich Rechte aus der Partnerschaft?
„Nein!“ – diese Antwort ist zwar nicht hundertprozentig richtig, soll aber verdeutlichen, dass in den meisten Rechtsbereichen Lebenspartner keine rechtlichen Beziehungen zueinander entwickeln – auch nicht nach zwanzigjähriger Partnerschaft. Das heißt, dass im Erbrecht, bei der gemeinsamen Wohnung oder bei Pensionsansprüchen der Lebenspartner nie eine Rechtsstellung erhält, wie sie mit der eines Ehegatten vergleichbar wäre.
Um einen Lebenspartner zu begünstigen, ist daher unbedingt ein Testament erforderlich. Ein Lebensgefährte hat auch kein gesetzliches Wohnrecht (auch hier wiederum unabhängig von der Dauer des Zusammenlebens), wenn sich die Wohnung oder das Haus im Eigentum des anderen Partners befinden.
Auch haben Lebensgefährten keine gesetzlichen Unterhalts- oder Pensionsansprüche zueinander. Nur im Bereich des Mietrechtes sowie in der Wohnbauförderung wird in bestimmten Belangen auf den Lebensgefährten Bedacht genommen. Sprechen Sie daher mit Ihrem Notar, wenn Sie Ihrem Lebensgefährten darüber hinausgehende Rechte einräumen wollen.
Ihr Notar berät Sie gerne: www.notar.at
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