ARBÖ: „Behindertenparkplätze frei halten!“
EISENSTADT. Die Beobachtungen des ARBÖ vor großen Einkaufszentren in Eisenstadt an den letzten Wochenenden ergaben, dass häufig „suchfaule“ Autofahrer ihr Fahrzeug auf den reservierten Parkflächen abstellen.
Nur mit Ausweis!
Dabei dürfen auf diesen nur Autofahrer mit offiziellem Behindertenausweis parken. ARBÖ Burgenland-Behindertenberater Roland Hirtl erklärt: "Nur wer einen Ausweis nach §29 b der Straßenverkehrsordnung besitzt und ihn gut sichtbar ins Fahrzeug legt, darf die blau gekennzeichneten Flächen nutzen." Sonstige Behindertenausweise, wie sie manche Städte oder Gemeinden ausstellen, kommen dafür nicht in Frage.
Rücksicht nehmen!
„Fahrzeuglenker dürfen nicht vergessen, dass Personen mit Körperbehinderung die extra breiten Behindertenparkplätze benötigen“, unterstreicht Hirtl. „Besonders in der Weihnachtszeit sollte der Grundsatz ‚mehr Rücksicht nehmen‘ unter den Autofahrern gelten. Auch wenn der Einkaufsstress noch so groß ist“, wünscht sich Hirtl.
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