Mildes Urteil nach Eklat im Bezirk Eisenstadt
Ex-Freundin durch Faustschläge und Fußtritte schwer verletzt

Mit Faust und Füßen traktierte der Brutalo-Schläger seine Ex-Freundin und verletzte sie schwer. | Foto: Heigl
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  • Mit Faust und Füßen traktierte der Brutalo-Schläger seine Ex-Freundin und verletzte sie schwer.
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Faustschläge. Mehrere. Mitten ins Gesicht. Salven von „Watschen“. Bis das Opfer zu Boden stürzte. Dann Fußtritte. Seitlich, in die Rippen. In den Brustbereich. Immer wieder und wieder. Ein völlig irrer Gewaltexzess. Das Gegenüber des ausgerasteten Burgenländers: kein gleichstarker Kontrahent, sondern seine zierliche, bildhübsche Ex-Freundin. Die schwer verletzt flüchtete. Im Spital behandelt werden musste. Polizeifotos zeigen ein Gesicht, gleich dem eines K.O. geschlagenen Boxers. Blau-grün verfärbt. Blutunterlaufen. Mit geschwollenen Augen. Im Landesgericht musste sich der vorbestrafte Brutalo-Schläger für seine Wahnsinnstat verantworten. Und bekam ein erstaunlich mildes Urteil...

BEZIRK EISENSTADT. Im verflixten siebenten Jahr beendete eine bildhübsche Pädagogin, Anfang 30, die Beziehung zu ihrem Lebensgefährten. Setzte ihn im Juni 2021 mehr oder weniger vor die Türe. Ob Alkohol- und Finanz-Problemen nicht wirklich grundlos. Was für die attraktive Frau aus und vorbei bedeutete, ließ beim gleichaltrigen Burgenländer, aus dem Bezirk Eisenstadt, noch den Funken emotionaler Hoffnung glimmen. Auf Versöhnung. Auf einen Neustart.

Instagram-Account der Ex-Freundin geknackt

Also hielt er per Telefon beinahe täglich Kontakt zu seiner Ex-Freundin. Ihre Botschaft, sie in Ruhe zu lassen, wollte er nicht hören. Schon gar nicht, dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte. Das konnte der Mann weder hinnehmen, noch akzeptieren. Offenbar aus geplagter Eifersucht knackte er den Instagram-Account seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Und musste mit Entsetzen feststellen, dass diese bereits einen neuen Freund hatte.

"Ich reiße dir den Schädel ab"

Daraufhin gab es über Wochen „Stalking-Terror“ übers Handy. Dutzende Anrufe bei der Pädagogin. Über ihren gehackten Instagram-Account, also unter ihrem Namen, schrieb er dem neuen „Lover“ seiner Ex mehrere „nette“ Nachrichten. Wie etwa: „Du schwule Missgeburt“ oder „Ich reiße dir den Schädel ab!“ Aus Angst, dass sie von ihrem „Verflossenen“ in der Wohnung heimgesucht wird, immerhin hatte er noch den Schlüssel, willigte die Frau auf ein persönliches Treffen ein. Zwecks endgültiger Aussprache. Einem definitiven Ende.

Der vorbestrafte Angeklagte bestätigte die Schilderung seiner Ex-Freundin und entschuldigte sich. | Foto: Heigl
  • Der vorbestrafte Angeklagte bestätigte die Schilderung seiner Ex-Freundin und entschuldigte sich.
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Pädagogin schilderte ihre Tortur

Auf einem abgelegenen Supermarkt-Logistik-Parkplatz kam es am 24. November dann zum Showdown. Während der Angeklagte vor Gericht eine „abgeschwächte Darstellung“ schilderte und sich nicht mehr an alles erinnern konnte oder wollte, beschrieb das Opfer unter Tränen den Hergang ihrer Tortur. In Abwesenheit des Täters, der in einem Nebenraum, ohne Sichtkontakt, zuhören durfte. Richterin Melanie Gschiel sagte zwischendurch zu der völlig aufgelösten Zeugin: „Ich weiß, dass ihnen das schwerfällt. Aber ich muss sie zu den Details befragen. Lassen sie sich ruhig Zeit!“

Mit flacher Hand und Faust verprügelt

„Er war schon dort, als ich gekommen bin. Wir sind beide aus unseren Autos ausgestiegen. Er kam zu mir. Sofort geriet er wegen meines neuen Freundes in Rage. Schlug sofort mit der flachen Hand in mein Gesicht. Dann mit der Faust. Mehrmals. Immer wieder. Als ich mich weggedreht habe, stieß er mich so heftig, dass ich zu Boden gestürzt bin. Ich fiel auf den Rücken. Als ich aufstehen wollte, stieß er mich neuerlich zu Boden!“

Täter trat das Opfer mit den Füßen

Nach einer kurzen Pause fuhr die Frau fort: „Dann hat er mit den Füßen auf mich eingetreten. Oft. Ganz oft. Um mich in Sicherheit zu bringen, wollte ich davon krabbeln. Ich kam aber nicht weit. Er packte mich nämlich an der Jacke, die er dabei zerriss und zerrte mich hoch. Mit Händen und Füßen habe ich mich gewehrt. Hatte aber keine Chance. Er schlug und trat weiter auf mich ein. Schließlich fragte er mich, ob ich jetzt glücklich bin und mir das der neue Freund wert war!“

Eine lange Liste schwerer Verletzungen

„Als er von mir abließ, ging er in mein Auto, nahm mein Handy und zertrampelte es, um es danach über eine Böschung zu werfen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich wirklich Angst. Zumal er mich schon öfters mit dem Umbringen bedroht hat!“ Bereits zuvor hatte die Staatsanwältin die Liste der Verletzungen vorgetragen, die bei der Pädagogin im Krankenhaus diagnostiziert worden sind. Von Brustkorb- und Rippenverletzungen bis hin zu Prellungen und Hämatomen am ganzen Körper, speziell im Gesicht. Da vor allem bei den Augen und im Kieferbereich. Deshalb lauteten die Vorwürfe auf schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung.

Schmerzen und zwei Wochen Krankenstand

Nachdem die Vorsitzende dem Opfer ausgerichtet hatte, dass sich der Täter bei ihr entschuldigen möchte, bedankte sich die Pädagogin dafür und verließ den Gerichtssaal. Der auf die Anklagebank zurückgekehrte Burgenländer gab nun auf Befragung der Richterin zu: „Ja, das war so, wie es meine Ex-Freundin geschildert hat!“ Also doch... Vor der Urteilsverkündung gab der Brutalo-Schläger noch zu Protokoll, dass er jetzt kein Alkoholproblem mehr hat. Zudem erklärte er sich bereit, 1.740 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Die hatte die Anwältin des Opfers, Mag. Andrea Posch, gefordert. Für zwei Wochen Krankenstand ihrer Mandantin, die zudem immer noch unter Schlafstörungen leidet.

Nur bedingte Haft und keine Geldbuße

Dann verkündete Melanie Gschiel, dass der vorbestrafte Prügler schuldig ist. Verhängte bei einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren eine Haft von 9 Monaten. Bedingt, auf drei Jahre. Somit muss der Verbrecher, der gerade mal zwei Wochen in Untersuchungshaft war, für seinen irren Gewaltexzess nicht ins Gefängnis. Auch gab es keine Geldbuße. Lediglich verordnet wurde eine Bewährungshilfe. Kein Wunder, dass der Burgenländer das Urteil sofort annahm. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher nicht rechtskräftig.

Mit Faust und Füßen traktierte der Brutalo-Schläger seine Ex-Freundin und verletzte sie schwer. | Foto: Heigl
Der vorbestrafte Angeklagte bestätigte die Schilderung seiner Ex-Freundin und entschuldigte sich. | Foto: Heigl

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