Was die Registrierkassa seit dem 1. Jänner können muss
BEZIRK (ft). Seit dem 1.1.2017 müssen Registrierkassen über eine digitale Signatur verfügen. Damit sollen Kassen-Manipulationen verhindert werden.
Signatur muss zertifiziert sein
Die digitale Signatur muss zertifiziert sein und hat die Form eines von der Finanz mittels App überprüfbaren QR-Codes. Der zweidimensionale QR-Code wird auf Kassenbelege gedruckt und ins Kassenjournal eingetragen. Die Wahl der Signatur-Anbieter wird den Unternehmen frei gestellt.
Sieben Infos sind Pflicht
Folgende sieben Informationen müssen in dem QR-Code gespeichert werden: Kassenidentifikationsnummer, fortlaufende Nummer des Barumsatzes, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung, Stand Umsatzzähler, Seriennummer des Signaturzertifikates und Signaturwert des vorigen Umsatzes.
Seit Sonntag wird's teuer
Bis zum 1. Juli 2016 waren beim Nichtführen einer dem neuen Gesetz entsprechenden Registrierkasse keine finanzstrafrechtlichen Konseqzuenzen zu befürchten. Seit Sonntag, dem 1. Jänner, kann's jedoch sehr teuer werden:
Die Höhe der Strafe beläuft sich auf bis zu Euro 5.000 bei einer gewöhnlichen Vernachlässigung der Registrierkassenpflich und kann bis zu Euro 25.000 steigen, falls die Registrierkasse manipuliert wurde.
Außerdem können die offensichtlich entgangenen Einnahmen von der zuständigen Finanzbehörde geschätzt werden, was in der Regel zu meist erheblich höheren Steuerzahlungen führt.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.