Freispruch für Landtagspräsident Steier
Der Schöffensenat verurteilte nach mehr als eineinhalbstündiger Beratung den Amtsleiter zu 3.600 Euro unbedingter Geldstrafe und fünf Monaten bedingter Haft. Landtagspräsident Steier und eine Gemeindemitarbeiterin wurden „im Zweifel" freigesprochen. Der Amtsleiter erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt erklärte in seinem Fall Rechtsmittelverzicht. Bei Steier und der Gemeindebediensteten meldete er Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.
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