Vereine gerettet: Einigung heute im Ministerrat beschlossen
Der Einsatz der Volkspartei hat sich ausgezahlt: Die Lösung der Vereinsproblematik ist ein Maßnahmenbündel zugunsten der Wirte und des Ehrenamts.
Seit vielen Monaten kämpft die Volkspartei im Bund und im Land Burgenland für eine Rettung der Vereine. „Nach intensiven Arbeitsgesprächen und harten Verhandlungen konnte nun endlich eine Einigung erzielt werden. Es wurde ein Wirtschafts- und Vereinspaket geschnürt, mit dem nun viele Probleme der Vergangenheit gelöst sind“, erklärten heute Landesgeschäftsführer Christoph Wolf und Patrik Fazekas, Jugendsprecher und Landesobmann der Jungen ÖVP, in Eisenstadt.
Lange bevor die Vereine im Bund thematisiert wurden, stand das Problem im Burgenland bereits im Raum. Die Volkspartei Burgenland machte sich gemeinsam mit Sascha Krikler und der von ihm initiierten Plattform „Rettet die Vereinsfeste“ von Beginn an für die Ehrenamtlichen im Burgenland stark. Arbeitsgruppen, Infoabende für Vereinsfunktionäre, eine umfangreiche Broschüre zur Rechtslage – die Einigung ist der Gipfel dieser Erfolgsgeschichte der Volkspartei Burgenland. „Großer Dank und unser Lob gebührt auch Sascha Krikler und allen Partnern, die in den letzten Monaten ihren fachlichen Input lieferten“, so Landesgeschäftsführer Wolf.
Die Änderungen im Detail
„Die Lösung der Vereinsproblematik kann nur eine gemeinschaftliche von Wirtschaft und Ehrenamtlichen sein, lautete von Beginn an unsere Devise“, erinnert Wolf. Ein Bündel an Maßnahmen mit Erleichterungen für die Gastronomie und solchen, die das Engagement in gemeinnützigen Vereinen und in politischen Organisationen unterstützen wurde heute beschlossen.
Lösungen für Wirte
Gastwirte tragen einen wesentlichen Teil zum Dorfleben bei – sichern die Nahversorgung und bieten die Bühne für gesellschaftliches Miteinander. Praxisnahe Rahmenbedingungen sollen nicht nur die Arbeit im Betrieb, sondern auch die Zusammenarbeit mit Vereinen erleichtern.
• Verschiebung der Frist für technische Sicherheitseinrichtungen von Registrierkassen von 1.1.2017 auf 1.4.2017.
• Wenn in einem Familienbetrieb nahe Angehörige kurzfristig und unentgeltlich mithelfen, muss künftig keine Sozialversicherung gezahlt werden.
• Ausweitung der „Kalte-Hände“-Regelung: Umsätze im Freien (z.B. Schneebars) werden vom Gesamtumsatz des Betriebs getrennt. Für sie braucht man bei Umsätzen bis zu 30.000 Euro pro Jahr keine Registrierkasse.
• Auch für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten gilt künftig die „Kalte-Hände“-Regelung und keine Registrierkassenpflicht.
• Einfache und unbürokratische Anstellung von Aushilfskräften: Weniger Kosten für den Arbeitgeber, mehr Netto vom Brutto für die Aushilfskraft an bis zu 18 Tagen pro Jahr. Sozialversicherung wird pauschal abgeführt und die Aushilfe braucht keine Nachzahlung im nächsten Jahr entrichten. Alle anderen Steuern und Lohnnebenkosten entfallen. Bei 100 Euro Bruttolohn erspart sich der Wirt rund 10 Euro, die Aushilfe bekommt rund 25 Euro mehr als jetzt.
• Vorverlegung der Sperrstunde durch die Behörde darf nur aufgrund objektiver Gründe erfolgen und Regelung für Raucherzonen vor dem Lokal.
Lösungen für Vereine
Österreich und insbesondere das Burgenland wird vom ehrenamtlichen Engagement zahlreicher Bürger getragen. „Vereine sind die Lebensadern unserer Dorfkultur, vielen Jugendlichen bieten sie Anschluss und Orientierung“, so Patrik Fazekas, Jugendsprecher und Landesobmann der Jungen ÖVP. „Vereine und Funktionäre leisten für den sozialen Zusammenhalt einen unverzichtbaren Beitrag. Deshalb ist es wichtig, dass das neue Paket speziell auch für Vereine unbürokratische Lösungen bereithält.“
• Zusammenarbeit von Vereinen und Gastronomen ist bei kleinen Vereinsfesten ohne Verlust der steuerlichen Begünstigungen möglich.
• Vereinheitlichung und Erweiterung der Begünstigungen auf 72 Stunden für alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (keine Registrierkassenpflicht in dieser Zeit).
• Auch Veranstaltungen politischer Parteien fallen künftig unter die Regelungen des kleinen Vereinsfestes.
• Jahresumsatz darf maximal 15.000 Euro betragen. Gewinne müssen für gemeinnützige bzw. parteipolitische Zwecke verwendet werden.
• Für den Kantinenbetrieb von gemeinnützigen Vereinen (z.B. Fußballverein) soll es künftig keine Registrierkassenpflicht geben, wenn die Kantine an maximal 52 Tage pro Jahr geöffnet hat und ein Umsatz von maximal 30.000 Euro erzielt wird.
• Freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern, auf Basis der bestehenden Rechtslage, begründen keine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit.
• Vereinsfremde Personen dürfen im Rahmen eines kleinen Vereinsfests mitarbeiten, ohne die steuerlichen Begünstigungen zu verlieren
• Zuwendungen von gemeinnützigen Vereinen an seine Mitglieder sollen im Ausmaß von höchstens 100 Euro pro Vereinsmitglied (z.B. Einladung durch den Verein im Rahmen einer Weihnachtsfeier) möglich sein
Lösung für Blaulichtorganisationen
Auch in den burgenländischen Blaulichtorganisationen leisten unzählige Freiwillige einen großen Dienst für unsere Gesundheit und Sicherheit. „Heuer gab es im Burgenland Freiwillige Feuerwehren, die mit hohen Steuer-Nachzahlungen konfrontiert waren. Nun können sich die Blaulicht-Organisationen auf eine Erleichterung freuen“, so Fazekas. Konkret bedeutet das:
• Statt wie bisher an drei unterschiedlichen Tagen, können Freiwillige Feuerwehren ihre Feste künftig flexibel mit einer Gesamtdauer von 72 Stunden steuerlich begünstigt veranstalten. Das bedeutet: Ein Feuerwehrheuriger kann nun auch an 12 Tagen im Jahr (zu je 6 Stunden) stattfinden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.