Aus'gsteckt ist – und zwar verpflichtend
„Heuriger“ – dieses Wort bezeichnet sowohl den Jungwein, aber auch die Lokalität Buschenschank.
Die Bezeichnung „Buschenschank“, geht darauf zurück, dass es in manchen Regionen üblich ist, einen Buschen, meist aus Föhren, Tannen- oder Fichtenzweigen zur Kennzeichnung eines Heurigen anzubringen bzw. „auszustecken“. Der Begriff „ausgsteckt“ weist auch darauf hin, dass ein Heuriger geöffnet hat. Dies ist übrigens auch im burgenländischen Buschenschankgesetz aus dem Jahr 1979 geregelt: Der Buschenschenker hat während der Dauer des Ausschankes am Ausschanklokal das ortsübliche Buschenschankzeichen auszustecken!
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