Autobahnlärm: Warum die Bürgerinitiative Großhöflein von der ASFINAG einen Tunnel fordert
Doch diese will die Forderung der Großhöfleiner nicht kommentieren, aber "in den kommenden Tagen das Gespräch mit den Verantwortlichen der Gemeinde suchen"
GROSSHÖFLEIN (ft). Die Causa "Lärmschutz auf der A3" geht in die nächste Runde: Weil Bund, Land und ASFINAG die Verantwortung im Kreis schieben würden, hat die Bürgerinitiative Großhöflein die List Rechtsanwalts GmbH beauftragt. Diese forderte die ASFINAG nun zur Planung eines drei Kilometer langen Tunnels auf der A3 auf.
"Gesundheit massiv beeinflusst"
"Unsere Mandantschaft leidet an massivem Schlafmangel und Konzentrationsstörungen, die den Alltag und die Lebensqualität und somit auch die Gesundheit massiv nachteilig beeinflussen", heißt es im Anwaltsschreiben an die ASFINAG. Schalltechnische Messungen hätten ergeben, dass die zulässigen Immissionsgrenzwerte der WHO um 26,1 db überschritten werden – dies sei von anerkannten Umweltmedizinern bestätigt worden und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe festgehalten, dass das Recht auf Achtung der Wohnung vor Lärmeinwirkungen schützt. "Die verursachten Lärmimmissionen durch die A3 bewegen sich somit außerhalb des rechtlichen Rahmens."
"Schutzwand nicht ausreichend"
Da aber die Herabsetzung der Tempolimits sowie Lärmschutzwände die gesundheitsschädigende Belastung nicht verringern würden, sei "der einzig zielführende Weg die Einhausung in Form eines Tunnels". "Wir haben daher im Auftrag unserer Mandantschaft die ASFINAG aufgefordert, die Einhausung schnellstmöglich zu planen", schreibt die Rechtsvertretung der Großhöfleiner.
ASFINAG schweigt zum Tunnel
Die ASFINAG will die Tunnel-Forderung aber auch nach zweimaliger Nachfrage der Bezirksblätter nicht kommentieren und äußert sich nur zu einer möglichen Lärmschutzwand: Diese könne nur dann umgesetzt werden, wenn eine Mitfinanzierung durch Dritte erfolge. "Es wurde für die Gemeinde Großhöflein auch bereits ein Angebot einer Lärmschutzwand gemacht. Wir werden auch in den kommenden Tagen ein weiteres Gespräch mit den Verantwortlichen der Gemeinden suchen, um gemeinsam zu einer für alle zufriedenstellenden Lösung zu finden", heißt es aus der ASFINAG-Pressestelle. Grundsätzlich erfolge der Einsatz von Lärmschutzmaßnahmen am ASFINAG-Bestandsnetz österreichweit einheitlich und nach geltenden Richtlinien. "Diese Richtlinien stellen unter anderem auch das Verhältnis der Wirkung der Maßnahme zu deren Errichtungskosten dar." Eine Mindestwirkung im Verhältnis zu den Kosten sei deshalb Voraussetzung, um eine Lärmschutzmaßnahme errichten zu können.
"Bei A3-Verlängerung nicht mehr tragbar"
Bürgermeister Heinz Heidenreich wurde für ein Gespräch noch nicht kontaktiert, wie er den Bezirksblättern sagt. Wie zuversichtlich er ist, dass es in dieser Causa bald eine Lösung geben wird? "Ich gehe davon aus, dass die ASFINAG spätestens dann reagieren muss, wenn die Verlängerung der A3 nach Sopron tatsächlich einmal kommen sollte. Denn dann wird der Verkehr explodieren und dann ist es einfach nicht mehr tragbar."
"Tropfen am heißen Stein"
Thomas Glock von der Bürgerinitiative hofft jedenfalls, dass das Einschreiten des beauftragten Anwalts Erfolg hat: "Unser Anwalt hat in Österreich schon sehr viele Bürgerinitiativen erfolgreich unterstützt und es wird langfristig nichts anderes als ein Tunnel helfen, denn eine Lärmschutzwand wäre nur ein Tropfen auf dem heißen Stein", sagt Glock den Bezirksblättern. Bis zum 5. Februar habe die ASFINAG nun Zeit, zu reagieren. Denn: "Es ist belegt, dass es gesundheitsschädlich ist und jetzt müssen sie etwas tun."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.