Erste Sofortmaßnahme zwecks Lärmschutz in Großhöflein: Tempo 70 statt 100 bei Ortseinfahrten
GROSSHÖFLEIN. Nachdem die Bürgerinitiative Großhöflein in den letzten Wochen verstärkt Maßnahmen zur Lärmreduzierung forderte (die BEZIRKSBLÄTTER berichteten), gibt es nun den ersten (Teil-)Erfolg zu verzeichnen: auf der B59 und der B16 wurden im Anschluss an das Ortsgebiet 70 km/h-Beschränkungen verordnet. Die Sofortmaßnahme wurde am Montag von SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich, Verkehrslandesrat Helmut Bieler und Bürgermeister Heinz Heidenreich (SPÖ) präsentiert.
Ab sofort 70 statt 100 km/h
Die Sofortmaßnahme sieht vor, dass auf der Landesstraße B59 (Eisenstädterstraße) vom Kreisverkehr bis zum Ortsbeginn Großhöflein und auf der Landesstraße B16 (Ödenburgerstraße) vom Ortsende Großhöflein bis zur Industriestraße die Geschwindigkeit von 100 auf 70 km/h reduziert wird. "Wir tun in unserem Verantwortungsbereich was wir können, um die Lebensqualität der Burgenländerinnen und Burgenländer zu verbessern", begründet Straßenbaulandesrat Helmut Bieler das rasche Vorgehen des Landes.
Breite Unterstützung im Landtag
Im Landtag gebe es laut SPÖ-Kulbobmann Robert Hergovich breite Unterstützung für die Anliegen der Bürgerinitiative Großhöflein: "Die SPÖ hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner und zwei Oppositionsparteien einen entsprechenden Antrag eingebracht, der in der Sitzung am 20. Oktober beschlossen werden soll." Auch Großhöfleins Bürgermeister Heinz Heidenreich kniee sich voll rein: "Wir sprechen uns gemeinsam für die raschestmögliche Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen durch die ASFINAG aus. Die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Menschen machen diese Investitionen unbedingt erforderlich!"
40.000 Fahrzeuge pro Tag
Die Bürgerinitiative Großhöflein zeige sich vorerst zufrieden mit dieser ersten Sofortmaßnahme, will die ASFINAG aber nach wie vor von der Notwendigkeit einer Lärmschutzwand überzeugen und tritt für weitere Sofortmaßnahmen, wie etwa einen geräuscharmen Asphalt, ein. Schließlich sei der Lärm in den betroffenen Wohngebieten, der zu Spitzenzeiten von über 40.000 Fahrzeugen pro Tag verursacht wird, unzumutbar.
Zuständig für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen auf der A3 ist jedoch nicht das Land, sondern der Bund. Die Gespräche mit dem Ministerium und der ASFINAG laufen.
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