Bis zu 60.000 Euro Landarztförderung
Finanzielle Unterstützung für Gründung oder Übernahme von Ordinationen durch Allgemeinmediziner im Burgenland
EISENSTADT. Das Land Burgenland wird die Gründung bzw. Übernahme von Ordinationen durch Allgemeinmediziner unter Erfüllung bestimmter Vorgaben mit bis zu 60.000 Euro fördern. Das kündigte Gesundheitslandesrat Norbert Darabos in der Landtagsenquete an.
„Wir setzen mit dieser Maßnahme einen weiteren wichtigen Impuls, um die flächendeckende allgemeinmedizinische Versorgung im Burgenland auch in Zukunft zu gewährleisten“, so Darabos.
Die erforderliche Förder-Richtlinie soll noch im Mai beschlossen werden.
Fördervoraussetzungen:
Gefördert wird, wer:
- die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin abgeschlossen hat;
- über einen aufrechten Kassenvertrag für eine Planstelle im Burgenland verfügt;
- sich bereit erklärt, die Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Allgemeinmediziner im Burgenland mindestens fünf Jahre aufrecht zu erhalten
Höhe der Förderung
Die Förderung besteht aus einem Sockelbetrag und Zuschlägen bis zu einer Höhe von insgesamt 60.000 Euro. Sie wird nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel und Vorlage der geforderten Nachweise gewährt.
Jedem Förderungswerber wird ein Sockelbetrag von 20.000 Euro gewährt. Dieser kann sich um nachstehende Zuschläge erhöhen:
- 10.000 Euro, wenn die gegenständliche Planstelle für Allgemeinmedizin erst anlässlich der dritten Ausschreibung durch die Burgenländische Gebietskrankenkasse übernommen wird;
- 10.000 Euro, wenn die gegenständliche Planstelle für Allgemeinmedizin über ein unterdurchschnittliches Patientenaufkommen von bis zu 70% der Durchschnittszahl aufweist oder ein unterdurchschnittliches Patientenaufkommen von bis zu 80% der Durchschnittszahl aufweist und über keine Hausapotheke verfügt;
- 10.000 Euro, wenn die gegenständliche Planstelle für Allgemeinmedizin die Verpflichtung zur Führung einer Zweitordination beinhaltet;
- 10.000 Euro, wenn die Förderungswerberin/der Förderungswerber einen Werkvertrag als Gemeindeärztin/Gemeindearzt in der betreffenden Gemeinde vorweist;
- 10.000 Euro, wenn die Förderungswerberin/der Förderungswerber sich zur Behandlung von Substitutionspatienten verpflichtet und/oder sich bereit erklärt, die BewohnerInnen umliegender Altenwohn- oder Pflegeheime ärztlich zu betreuen.
Was wird gefördert
Gefördert werden alle im Zusammenhang mit der Neugründung oder Übernahme einer bestehenden Kassenvertragsstelle notwendigen Maßnahmen wie beispielsweise
- vorzunehmende Umbauten
- Möblierung
- technische bzw. medizintechnische Ausstattung
- Kosten der Errichtung notwendiger Verträge.
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