„EQUAL PARENTING DAY“ - 21. März !
„Mahntag zur gleichen Elternschaft und Kindererziehung beziehungsweise Betreuung“
In einem Fachvortrag anlässlich „Menschenrecht, Bürgerrecht und Kinderrecht“ der KIJA Steiermark wurde von Herrn Prof. DDDR. Clemens Sedmak 1) im Juni 2015 der Ausdruck „good parenting“ definiert und stellte weit reichende Überlegungen an.
Aus diesem Anlass sehen sich sämtlich anerkannte Familien- und Kinderrechtsorganisationen veranlasst mit dem Mahntag „equal parenting day“ künftig einmal im Jahr auf Missstände im Familienrecht aufmerksam zu machen.
Im optimalen Einzelfall darf ein Nichtobsorgeberechtigter alle 14 Tage zwei Tage am Wochenende, zwei Wochen im Sommer, eine Woche im Winter betreuen und anteilsmäßig an den gesetzlichen Feiertagen 2) der Kindererziehung und dessen Wohl (vgl. §138 ABGB) beiwohnen. Dies ergibt 80 Tage und entspricht dem 21. März (ohne Berücksichtigung von Schaltjahren, wie 2016).
Der jährliche Gedenktag wurde per 21. März aus obigen Fakten errechnet.
Von HALBE-HALBE oder zumindest dem durch das Familienministerium angestrebten harmonischen Teilungsverhältnis 60:40 als Standard, sind wir noch weit entfernt.
Das Ergebnis der gleichberechtigten Elternschaft ergibt sich auch aus der Antike bekanntem „goldenen Schnitt bzw. Zahl“ welche harmonische Verhältnisse oder Teilungen beschreibt. Auch in künstlerischer, architektonischer und kunsthandwerklicher Praxis wird es als ein ideales Prinzip idealer Proportionierung bewertet.
ICH BIN VATER KEIN BESUCHER
KINDER BRAUCHEN BEIDE ELTERN
Das ehrenamtliche
TEAM VATERVERBOT
www.vaterverbot.at
member of european fathers
(1) Vita http://195.230.172.167/cms_bit/upload/Lebenslauf_Clemens_Sedmak_SD.pdf
(2) Gesetzliche Feiertage http://www.gesetzlichefeiertage.at/uebersicht/feiertage-2016.html
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