Sonderlandtag: Verbrieftes Recht von Mandataren!
Im Sinne der Burgenländerinnen und Burgenländer ist der Landtag zur Kontrolle der Landesregierung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. „Zu dieser Kontrolle stehen den Mitgliedern des Hohen Hauses verschiedene Rechte zur Verfügung: Interpellationsrecht (Fragerecht, mündlich oder schriftlich), Einschaltung des Rechnungshofes sowie Verlangen einer Sonderlandtagssitzung“, erklärt der 2. Landtagspräsident Rudolf Strommer.
Wenn sechs Landtagsabgeordnete eine Sonderlandtagssitzung mit zumindest einem Tagesordnungspunkt verlangen, so hat der Präsident den Landtag binnen einer Woche so einzuberufen, dass er innerhalb einer weiteren Wochen zusammentreten kann. Das ist verbrieftes Recht der Landtagsabgeordneten, das ist Verfassungsrecht.
„In dieser Vorgangsweise eine ‚Inszenierung‘ oder einen ‚Missbrauch des Landtages‘ zu sehen, weise ich als einer der burgenländischen Landtagspräsidenten entschieden zurück“, stellt der 2. Landtagspräsident Rudolf Strommer fest und ergänzt: „Ich bin überzeugt, dass auch Landtagspräsident Christian Illedits und die 3. Landtagspräsidentin Ilse Benkö diese Auffassung teilen.“
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