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Volkspartei fechtet Jagdgesetz vor Verfassungs-Gerichtshof an

„Landesrätin Dunst scheint mit dem Agrar-Ressort überfordert zu sein. Aktuellstes Beispiel ist das Jagdgesetz, das verfassungsrechtlich bedenklich ist. Wir bringen deshalb eine Anfechtung beim Verfassungs-Gerichtshof ein“, erklären ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz, 2. Landtagspräsident Rudolf Strommer, Bauernbund-Landesobmann Niki Berlakovich und Agrarsprecher Walter Temmel.

Das neue Jagdgesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich, es zerschlägt ein bisher gut funktionierendes System und hetzt alle Beteiligten gegeneinander auf. „Eine Anfechtung vor dem Verfassungs-Gerichtshof soll Klarheit bringen“, betont Klubobmann Christian Sagartz. 12 Abgeordnete können eine Anfechtung beim Verfassungsgericht einbringen. Neben den elf Mandataren der Volkspartei unterstützt der unabhängige Mandatar Gerhard Steier die Anfechtung.
„Wir haben gute Gründe, um das neue Jagdgesetz vor dem Verfassungs-Gerichtshof anzufechten“, zählt Christian Sagartz die drei Hauptgründe auf: „10% des Jagdpachtvertrags werden für Wildschadensverhütung abgezweigt. Der Verwendungszweck ist leider unklar, das ist schleichende Enteignung! Zweitens gibt es einen Selbstbehalt bei Jagdschäden und Höchsthaftungsgrenze. 30 Euro pro Hektar sollen dem Grundbesitzer erstattet werden. Das ist pure Willkür! Drittens dürfte es verfassungsrechtlich problematisch sein, dass zwei Personen von der Landesregierung in den Landesjagdverband entsandt werden. Das entspricht nicht dem Prinzip der Selbstverwaltung!“

Strommer: Jagdgesetz ohne Transparenz und Einbindung der Beteiligten

„Landesrätin Dunst hat immer wieder behauptet mit allen Betroffenen gesprochen zu haben und auch alle Parteien zu Verhandlungen eingeladen zu haben. Jedoch hat es lediglich zwei Besprechungen mit allen Parteien gegeben, wo wir alle vor vollendete Tatsachen gestellt wurden“, kritisiert Strommer. „Das waren keine Verhandlungen, das war eine Präsentation des bereits fixierten Jagdgesetzes. Hier von Verhandlungen zu sprechen, ist eine Farce.“
Erinnern wir uns an das Jahr 2004. Damals gab es die letzte Änderung des Jagdgesetzes. „Ich war 2004 bei der Erarbeitung des neuen Jagdgesetzes dabei. SPÖ und ÖVP haben in acht Parteienverhandlungen ein neues Jagdgesetz erarbeitet. Nach diesen Regierungsverhandlungen hat es insgesamt 24 Verhandlungen mit allen im Landtag vertretenen Parteien gegeben. Jeder konnte sich einbringen“, hält Strommer fest. „Bei der aktuellen Änderung des Jagdgesetzes hat es lediglich zwei Parteienverhandlungen gegeben. Transparenz und die Einbindung aller Betroffenen sieht anders aus. Das ist schade!“

Berlakovich: Wir stellen uns schützend vor die Grundeigentümer

„Das neue Jagdgesetz schafft keinen Interessensausgleich zwischen Bauern, Naturschützern, Grundbesitzern und Jägern. Es bringt Streit zwischen den Beteiligten und zerstört ein erfolgreiches und bewährtes System. Der Bauernbund sieht eine schleichende Enteignung der Grundeigentümer. Experten sagen, dass dieses Jagdgesetz ganz klar zu Enteignungen führt. Hier stellen wir uns schützend vor die Grundbesitzer“, sagt NR Niki Berlakovich. „Zusätzlich bringt das Jagdgesetz viel mehr Bürokratie für Jäger, Bauern und Grundbesitzer. So bedeutet die Umsetzung der wildschadensverhütenden Maßnahmen mehr Bürokratie und Zettelwirtschaft“, erklärt Berlakovich.
„Wir haben mehrere landesweite Informationsveranstaltungen und eine Unterschriftenaktion zu diesem Thema durchgeführt. Das neue Jagdgesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich, fördert Streit und bringt viel mehr Bürokratie“, so Niki Berlakovich. „Es ist schade, dass Landesrätin Dunst die Interessensgruppen und die anderen Parteien nicht in den Prozess für das neue Jagdgesetz eingebunden hat.“
„Es gibt bereits erste Konsequenzen: Das neue Jagdgesetz hat zu Anzeigen zwischen Jägern geführt. Wir haben mehrmals auf diese Missstände hingewiesen und Landesrätin Dunst zur Änderung aufgefordert. Leider wurde das ignoriert“, bemängelt Bauernbund-Landesobmann Nationalrat Niki Berlakovich.
Als Beleg dient auch die Aussage des SPÖ-Landwirtschaftskammerrats Josef Wetzelhofer: „Auch wir, die SPÖ-Bauern, haben unsere Bedenken gegen die Gesetzesvorlage des neuen Jagdgesetzes in vielen Bereichen eingebracht, wobei anzumerken ist, dass die Jägerschaft bevorzugt und die Grundbesitzer benachteiligt wurden.“

Temmel: Husch-Pfusch-Aktion der Landesrätin

„Wir bringen eine Verfassungsklage ein, weil das Jagdgesetz auf tönernen Füßen steht. Dieses neue Gesetz ist zudem eine Verschlechterung für Jäger, Bauern und Grundbesitzer. Da hat sich die SPÖ-Landesrätin schön verbrannt“, sagt Agrarsprecher Walter Temmel. „Das Agrar-Ressort ist leider noch immer ein ungeliebter Bereich für die Landesrätin.“
Mit dem Jagd-Gesetz zeigt die Agrarlandesrätin ganz deutlich, was sie von der Berufsgruppe der Bauern hält: „Landesrätin Dunst ist das Schicksal der fleißigen Bäuerinnen und Bauern, die gerade in den vergangenen Jahren mit Einkommenseinbußen zu kämpfen haben, total egal“, erklärt Walter Temmel. „Das neue Gesetz ist eine Verschlechterung für Jäger, für Grundbesitzer, für Bauern und selbst die Tierschützer sind unzufrieden – da war die SPÖ-Landesrätin sehr ‚treffsicher‘. Mit dieser Husch-Pfusch-Aktion zeigt Verena Dunst, dass sie inhaltlich und kompetenzmäßig überfordert ist. Dieses Gesetz ist ein Armutszeugnis für rot-blaue Landesregierung. Landeshauptmann Nießl muss seine Landesrätin endlich zurückpfeifen und soll auch über dieses verpfuschte Gesetz nachdenken.“

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