Nachruf St. Florian
Abschied von Veterinärmediziner Clemens Mahringer

- Clemens Mahringer liebte die Natur.
- Foto: Familie Mahringer
- hochgeladen von Hans Rüdiger Scholl
Veterinärmediziner Clemens Mahringer aus St. Florian ist am 16. November im Kreise seiner Familie verstorben.
ST. FLORIAN. Clemens Mahringer wurde am 17. Jänner 1964 in Braunau geboren, wo er auch die Schule bis zur Matura besuchte. Sein Studium der Tiermedizin absolvierte er in Wien und schloss in seiner Assistenzzeit eine Reihe von internationalen Auslandsaufenthalten an. So besuchte er Fortbildungen in Schweden, der Schweiz, den USA, Singapur und Thailand – immer mit Schwerpunkt auf die veterinärmedizinische Versorgung von Pferden. 1995 gründete er die Pferdeklinik Tillysburg, die er seit 1998 mit Doktor Franz gemeinsam führte. Der Trauer um den Verlust des Tiermediziners schliesst sich auch die Vereinigung österreichischer Pferdetierärzte an, deren Gründer und langjähriges Vorstandsmitglied er war. Neben der ausfüllenden Tätigkeit im Dienste der Pferde fand Mahringer auch die Zeit, seiner Jagdleidenschaft zu huldigen und war Mitglied der Jägergilde St. Florian.
Ein lebensfroher Mensch
Lebensmittelpunkt und größte Freude war die Familie: Gattin Evelyn und die Kinder Benedikt, Magdalena, Theresa und Sophia. Mit dem Veterinärmediziner ging ein lebensbejahender und lebensfroher Mensch von uns. Vielem war er zugetan: Natur, Kunst und Kultur wie auch kulinarischen Genüssen. Selbst schon von schwerem Leiden gezeichnet, hat er seinem Umfeld mit seiner Lebensfreude viele schöne Stunden beschert. Sein ausgeglichenes Wesen und die Bereitschaft, immer ein offenes Ohr für andere zu haben, werden Freunde und Kollegen, jeder der ihn kannte, vermissen.
Der Tod des Tiermediziners fällt in eine Zeit, in der es Familien schwer gemacht wird, gebührend Abschied von Verstorbenen zu nehmen, indem sie ihre Trauer mit anderen teilen können.
So kann auch die Verabschiedung von Clemens Mahringer nur im engsten Familienkreis begangen werden. Der Trauergottesdienst und die Urnenbeisetzung werden zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden müssen.
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