Fotografierverbot im Schwimmbad?

Das Wiener Krapfenwaldbad in den 90er Jahren. Das Bild wurde damals für eine Broschüre verwendet. Bereits damals musste ich um eine Fotografiergenehmigung ansuchen und musste bei der Aufnahme darauf achten, dass keine Personen im Detail erkennbar waren.
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  • Das Wiener Krapfenwaldbad in den 90er Jahren. Das Bild wurde damals für eine Broschüre verwendet. Bereits damals musste ich um eine Fotografiergenehmigung ansuchen und musste bei der Aufnahme darauf achten, dass keine Personen im Detail erkennbar waren.
  • hochgeladen von Wolfgang Simlinger

Die Badesaison ist voll im Gange und in den Medien war in den letzten Tagen von diversen Fotografierverboten in Freibädern die Rede. In Deutschland wird in einigen Freibädern bereits rigoros durchgegriffen, das Handy darf dort nur mit einem Aufkleber, der die Kameralinse verdeckt, verwendet werden. Auch in Österreich wird intensiv über diese Thematik diskutiert. Verfolgt man die das Thema in einschlägigen Foren, so stösst diese Regelung sehr oft auf Ablehnung und Unverständnis.
Auch ich habe in den letzten Tagen die Diskussion ein wenig verfolgt und bin auf verschiedene Aussagen gestossen, die ich an dieser Stelle ein wenig erläutern möchte:


„Ich fotografier nur meine EIGENEN Kinder!“
- diese Argumentation ist immer wieder zu lesen. Aber speziell Handykameras haben aufgrund ihres weitwinkligen Objektivs die Eigenheit, das ganze Umfeld mit abzubilden, und das sogar in einer halbwegs brauchbaren Schärfe. Immer wieder sieht man Bilder, wo zwar im Vordergrund das eigene Kind zu sehen ist, im Hintergrund aber jede Menge anderer Personen, die nicht immer mit einer Veröffentlichung des Bildes einverstanden sind.

„Es ist ein öffentliches Bad, dort kann ich machen, was ich will“…..öffentlich heisst, dass es öffentlich zugänglich ist. Jedes öffentliche Gebäude hat einen Besitzer bzw. Betreiber und dieser kann für die Liegenschaft Benutzungsregeln aufstellen. Diese Regeln sind nicht da, um einzelne zurechtzuweisen, sondern um ein reibungsloses Miteinander zu ermöglichen.

„Es fotografiert doch eh jeder“… auch diese Argumentation schützt nicht davor, zurechtgewiesen oder verklagt zu werden. Sehr viele Gebäude, u.a. Museen, Schwimmbäder, Supermärkte, Einkaufszentren, Flughäfen, Bahnhöfe,….haben Film- und Fotografierverbote in ihren Hausordnungen ausgewiesen. Bei Veranstaltungen (z.B. Konzerten) sind diese oft auf den Eintrittskarten angeführt, ansonsten hängt irgendwo ein Aushang mit der Hausordnung. Diese Verbote werden in der Praxis kaum kontrolliert und nur selten exekutiert. Im Bedarfsfall kann aber durchgegriffen werden und gegen den Knipser ein Platzverweis ausgeprochen werden. Hausordnungen gelten in fast allen privaten Bereichen (Geschäften, privaten Bädern, Badeseen), aber auch in öffentlichen Einrichtungen.

„Warum treten, die Verbote jetzt in Kraft, wo doch jeder fotografiert?“ Fotografierverbote in Bädern gibt es schon seit Jahrzehnten. Bereits in den 90er Jahren musste ich um Erlaubnis fragen, wenn ich in einem städtischen Bad fotografieren wollte. Auch wenn es nur menschenleere Architekturaufnahmen waren - der Betreiber musste mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Sobald Personen abgebildet waren, mussten auch die einer Veröffentlichung zustimmen. Dieses Regelwerk ist in der Badeordnung niedergeschrieben, nur wurde bei der Fotografie sehr oft ein Auge zugedrückt. Solange die Knipserei nicht ausartete und nur privaten Zwecken diente, wurde sie geduldet. Da aber mittlerweile ein Grossteil der Bilder im Internet veröffentlicht wird, sieht man sich gezwungen, diese Regeln zu exekutieren.
Auszug aus der "Badeordnung für die städt. Sommerbadeanstalten" in Wien vom 12. Mai 1926 (!): "Die Aufnahme von Lichtbildern durch Badegäste in der Badeanstalt ist untersagt und sind mitgebrachte Apparate an der Badekasse zu deponieren. "
Auszug aus der "Badeordnung der städtischen Sommerbadeanstalten" in Wien aus dem Jahre 1957: "Das Photographieren von Badegästen, die es nicht wünschen, ist nicht gestattet."
Aktuelle Badeordnung der Wiener Bäder:

„Ich lade die Bilder nur auf meiner eigenen Facebook-Seite hoch“. Die eigene Facebook Seite gehört einem aber nicht persönlich. Liest man sich die AGB’s diverser sozialer Netzwerke durch, so muss man leider feststellen, dass man kaum eine Handhabe hat, wenn diese Bilder jemand anderer für seine Zwecke verwendet, weiterverschickt oder auf einer anderen Website veröffentlicht. Zudem haben die meisten Leute gar nicht die Möglichkeit, die Verbreitung ihrer Bilder im Netz nachzuverfolgen. Das Internet ist komplex und in weiten Teilen für jeden auf der Welt zugänglich. Ein Bild von Kindern auf der Wasserrutsche, das heute jemand ins Netz stellt, kann in wenigen Minuten in Brasilien, Hong-Kong oder Russland in einem anderen Kontext weiterverbreitet werden, ohne dass es der Urheber bemerkt.

„Ein Fremder kann mit dem Bild eh nichts anfangen“ - Schaut man sich eine Bilddatei genauer an und liest die Metadaten aus dem Bild aus (das ist mit jeden gängigen Bildbearbeitungsprogramm möglich), so ist man erstaunt, welche Informationen sich hinter dem Bild verbergen. Neben kamerarelevanten Daten, wie ISO, Blende und Belichtungszeit sind eine Vielzahl an Informationen gespeichert. Je nach Handy- oder Kameratyp können auch Geokoordinaten und personenbezogene Daten gespeichert und ausgelesen werden. Das Internet entwickelt sich stetig weiter. Programme, die Gesichter erkennen und mit personenbezogenen Daten verknüpfen, gibt es bereits und sie werden in Zukunft immer leistungsfähiger.

„Ich wollte nur schnell was nachschauen…“ Trotzdem wurde der junge Mann aus der Sauna verwiesen, nachdem andere Saunabesucher das Handy bemerkt hatten. Auch wenn er glaubhaft versicherte, nur „etwas nachgeschaut zu haben“ - er hätte mit dem Ding genauso unbemerkt die anderen Saunabesucher filmen können. Aus diesem Grund gibt es sensible Bereiche, in denen ein Handy nichts verloren hat. Egal, ob Sauna, Umkleidekabine, Dusche, WC, Theater oder Konzert - auch wenn viele Leute keine Sekunde mehr ohne ihr Handy auskommen - in diesen Bereichen ist es einfach tabu.

„Ich mach ja nur ein einfaches Handyfoto“ - Bild ist Bild und Video ist Video - egal, ob es sich um ein mickriges Handyfoto handelt oder um professionelles 4K - Video handelt - wird ein Verbot ausgewiesen, dann ist die Qualität der Aufnahme unerheblich.

„Kann ich bestraft werden, wenn ich jemanden fotografiere?“ In der Regel werden keine Strafen verhängt. Ein Verstoß gegen die Haus- oder Badeordnung wird in den meisten Fällen mit einem Platzverweis geahndet. Man kann aber sehr wohl zivilrechtlich verklagt werden. Ein Prozess, der sich über mehrere Instanzen zieht, kann in diesem Fall wesentlich teurer als jede Strafe werden.

Für mich als Berufsfotograf, der seit mehr als 20 Jahren mit diesem Thema vertraut ist, sind Fotografierverbote nicht neu. In den 90er Jahren habe ich nahezu alle städtischen Bäder fotografiert. Es enstanden viele Architekturfotos von den historischen Anlagen, aber auch Fotos, auf denen Menschen abgebildet waren: Bilder vom Animationsprogramm, bei Schwimmkursen, bei Veranstaltungen,….Auch zu dieser Zeit gab es in den Bädern bereits ein Film- und Fotografierverbot, das explizit in der Hausordung ausgewiesen wurde. Fotografieren war daher nur nach Abstimmung mit den Betreibern bzw. Bademeistern und mit Einverständnis der abgebildeten Personen möglich. Über die Jahre entstanden dort zahlreiche Bilder, die in vielen Zeitschriften, Foldern, aber auch in einigen Bildbänden veröffentlicht wurden. Probleme gab es in all den Jahren keine, denn die Leute hatten ein gewisses Vertrauen zu mir. Sie wussten, das ich nicht heimlich fotografierte, die Leute nicht in lächerlichen Posen abbildete. Die Veröffentlichung in den Medien wurde von den Leuten überwiegend positiv aufgenommen - „komme ich eh in die Zeitung?“ war eine der Standardfragen, mit denen ich damals konfrontiert wurde. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Mit dem Aufkommen der Digitalfotografie und dem Handyboom wurde praktisch jeder mit einer Kamera ausgestattet. Millionen „neuer Fotografen“ sind nun drauf und dran, jede Lebensituation abzulichten und ihrer Umwelt in sozialen Netzwerken zu präsentieren. „Ich esse gerade Spaghetti Vongole“ - „Selfie auf dem Times Square“ - „Meine Tochter auf der Wasserrutsche“ - grossteils sind es unverfängliche Situationen, die so den Mitmenschen präsentiert werden. Aber unter dem MiIlliarden Handyfotos und -videos finden sich auch Bilder, die die Auswüchse der Handykultur: Bilder von Unfällen, Videos von Gewaltverbrechen, Kinderbilder, die in den Netzwerken Pädophiler verbreitet werden.
Aber nicht hinter jedem Kamera steht ein Bösewicht dessen Absicht darin besteht, Leute blosszustellen oder Kinderfotos im Darknet zu verbreiten. Viele Leute sehen es mittlerweile als „normal“ an, jede beliebige Situation zu fotografieren oder zu filmen und die Medien übers Internet zu verbreiten. Man kann ihnen keine böse Absicht unterstellen, wohl aber eine gewisse Blauäugigkeit.

Recht am Bild in Österreich:

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