Obstklau ist kein Kavaliersdelikt

Wenn Früchte von Obstbäumen gestohlen werden, wird das von den Betroffenen meist nicht zur Anzeige gebracht. | Foto: Natur im Garten/Brocks
  • Wenn Früchte von Obstbäumen gestohlen werden, wird das von den Betroffenen meist nicht zur Anzeige gebracht.
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REGION (km/iti). Mitte Oktober hatten Unbekannte den Obstgarten einer Familie aus der Region fast zur Gänze abgeerntet. Nur vier Kübel Quitten blieben der Landwirtin schlussendlich. Es komme immer wieder vor, dass Fremde in ihrem Obstgarten stehen und sich selbst bedienen würden, erzählte die Betroffene damals im Gespräch. Es handelt sich dabei nicht um einen Einzelfall. Anderen Landwirten ergeht es ähnlich. "Unsere Obstbäume finden sich entlang des Donauradweges", erzählt Karl Mayrbäurl vom Fuchsgruber-Gut. Auch er treffe immer wieder Leute an, die von vermeintlich öffentlichen Grünflächen Obst pflücken. Allerdings, so Mayrbäurl: "Alles Obst gehört jemanden." Die Obstgründe sind in der Regel in Privatbesitz oder werden verpachtet. Es ist daher nicht erlaubt, Früchte zu pflücken. "Oft fordern mich die Leute auf, meine Obstbäume einzuzäunen." Doch selbst das helfe gegen Obstdiebe nichts, wie der Ennser aus Erfahrung weiß. Bauernbund-Bezirksobmann Johannes Gruber hingegen hat gute Erfahrungen mit der Einzäunung seiner Marillenbäume gemacht: „Da ist bis jetzt noch nie etwas passiert“, sagt der Landwirt. Bei den Kürbissen, die frei auf dem Feld liegen, seien Diebstähle in Einzelfällen vorgekommen. Gruber liefert einen versöhnlichen Vorschlag: Falls dies möglich sei, könnten die Leute einfach bei den Besitzern nachfragen – viele würden durchaus ein paar Früchte verschenken.

Meist keine Anzeige

Einfach zuzugreifen, sei jedenfalls „kein Kavaliersdelikt“, sieht der Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Enns, Gernot Aschauer, die Situation ganz klar. In seiner 20-jährigen Laufbahn erinnere er sich trotzdem nur an „sehr wenige Fälle“, in denen so etwas zur Anzeige gebracht worden wäre. Das heiße aber nicht, dass es die Fälle nicht gibt, ist sich Aschauer sicher. Es sei vermutlich der mangelnde Glaube an eine Aufklärung, der oftmals davon absehen ließe. Und: In vielen Fällen würde das Fehlen von Obst einfach nicht bemerkt. Vorsorglich könnten Schilder angebracht werden und auch die bereits erwähnten Zäune seien eine Möglichkeit. Gelegenheitsdiebe könne man dadurch vielleicht abhalten, bei Obstdiebstahl im größeren Stil würde aber auch das wenig bringen.

Die Gesetzeslage

Wird Obst von einem fremden Baum mitgenommen, so ist das kein „Kavaliersdelikt“. Je nach Motiv bzw. Menge gibt es zwei verschiedene Tatbestände:
Ist die Mitnahme auf Not, Unbesonnenheit oder Befriedigung eines Gelüstes zurückzuführen, handelt es sich um eine sogenannte Entwendung. Bei geringenen Mengen an Bodenerzeugnissen, wie etwa einem Apfel, ist dies nicht strafbar – damit nimmt das Gesetz sogar direkten Bezug auf den Obstdiebstahl. In anderen Fällen kann die Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat oder einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen bestraft werden.
Will sich der Täter durch die Mitnahme bereichern, so handelt es sich laut Gesetz um Diebstahl. Dieser Tatbestand kann mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen geahndent werden.

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