Die Hühner müssen weg
Eine Hühnerhalterin aus Enns kämpfte vergebens. Eine Revision am Höchstgericht wurde abgelehnt. Den Gemeinden sind gesetzlich die Hände gebunden. Ein gutes Verhältnis zum Nachbarn kann das Problem lösen.
ENNS. Seit 2013 setzt sich eine Ennserin für ihre drei Hühner ein. Um ihre Tiere nach einer Beschwerde der Nachbarin behalten zu dürfen, ging sie durch alle gerichtlichen Instanzen. Sich Hühner im Hausgarten zu halten ist beim aktuellen Selbstversorgungstrend eigentlich nicht ungewöhnlich. Im Wohngebiet jedoch verboten. „Der Gemeinderat hat die Nutztierhaltung in dem Gebiet verboten. Wenn sich jemand darauf beruft, dann müssen wir dem nachgehen", so der Ennser Bürgermeister Franz Stefan Karlinger.
Schwere Entscheidung für Karlinger
Die Hühnerhalterin legte beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Ohne Erfolg. Da ihr Gründstück im Flächenwidmungsplan als Wohngebiet ausgewiesen ist und da ist die Haltung von Nutztieren – selbst wenn es nur drei Hühner sind – verboten. So das oberösterreichische Raumordnungsgesetz. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof wurde ebenfalls abgelehnt. Die Entscheidung des Ennser Gemeinderates war damit rechtens. Bürgermeister Karlinger: "Leicht ist mir das nicht gefallen. Ich hätte es der Frau vergönnt, wenn sie ihre Hühner behalten hätte können." Man solle künftig Fall zu Fall bewerten und unterscheiden, um welche Nutztiere es sich in welchem Ausmaß handelt – findet Karlinger.
Nachbar fragen
Die Gesetzeslage ist klar. Nutztiere, wie Hühner, sind im Wohngebiet verboten. Daran müssen sich die Gemeinden auch in Zukunft halten. Hier ist man abhängig von der Einwilligung des Nachbarn. Also besser vorher fragen, um anschließenden Stress zu vermeiden.
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