Impfpflicht auf Schiene
Corona: Kontrollen und Strafen

Die Regierung präsentierte die Eckdaten der Impfpflicht. | Foto: APA Picturedesk
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Die Regierung bringt das Impfpflicht-Gesetz auf Schiene und stellt den Gesetzes-Entwurf vor.

ÖSTERREICH. Bundeskanzler Karl Nehmammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) präsentierten heute, Sonntag, 16. Jänner, ihren endgültigen Gesetzesentwurf für das Impfpflicht-Gesetz. Die Politiker betonten dabei immer wieder, dass dieses genug Spielraum lasse, um alle Eventualtäten zum Covid-Virus rasch reagieren zu können.

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Vorneweg: "Es wird keine Ersatzfreiheits-Strafen oder Beugehaft geben", so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. 

Start ab Februar

Das Gesetz soll mit Beginn Februar in Kraft treten und gilt für alle Östereicherinnen und Österreicher ab 18 Jahren. Damit startet die Phase 1: Bis zum 16. März hat man Zeit, sich seinen Erststich zu holen, falls man noch ungeimpft ist. In dieser Zeit gibt es zwar Kontrollen, aber noch keine Strafen, sondern Aufklärung. 

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) warnt auch für den Langzeitfolgen wie etwa Long-Covid. | Foto:  Tobias Steinmaurer / picturedesk.com
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Mit dem Stichtag 16. März wird es ernst: Es wird flächendeckend kontrolliert. So werden unter anderen bei Kfz-Kontrollen regelmäßig auch der Impfstatus überprüft. Gegenüber den Kontroll-Organen - also etwa den Polizisten – muss der Impfstatus vorgelegt werden und wer nicht geimpft ist, muss mit einer Anzeige rechnen. Der maximale Strafrahmen reicht von 600 bis zu 3.600 Euro.

Erinnerungsschreiben kommt

Bei den Kontrollen wird auch ein Sicherheits-Netz eingezogen, damit nicht eine Person übermäßig gestraft werden können: So kann jemand in der zweiten Phase nur maximal vier Mal wegen Missachtung der Impfpflicht belangt werden. Man wolle ja nicht die Leute strafen, sondern die Gesundheit schützen, so der Gedanke dahinter. 

In der Phase 3, die zeitlich noch nicht festgelegt wurde, erhalten Ungeimpfte ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert, hieß es bei der Pressekonferenz am 16. Jänner. Wird auch dieser Aufforderung nicht nachgekommen erfolgt eine Strafe von 600 Euro.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) weist darauf hin, dass eine Impfpflicht verfassungsgmäß ist. | Foto:  Tobias Steinmaurer / picturedesk.com
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Drei-Monats-Rhythmus

Wie es langfristig weitergeht, wurde ebenfalls schon angedeutet: Die Expertenkommsission überprüft alle drei Monate, ob es neue Impfstoffe gibt und wie es mit den Impfintervallen weitergeht. Auch weitere Schritte werden in diesem Rhythmus von Experten vorgeschlagen. 

Ausnahmen

Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Impfpflicht. "Darunter fallen etwa Schwangere, auch wenn die Impfung bei Schwangeren ausdrücklich empfohlen ist", so Mückstein. Auch andere Ausnahmen gibt es. Allerdings müssen diese vom Amtsarzt oder einem Epedemie-Arzt kontrolliert werden.

Lockdown für Ungeimpfte

Der Lockdown für Ungeimpfte werde auch weiterhin alle zehn Tage verlängert und auf seine Verhältnismäßigkeit kontrollier. "Sobald es Hinweise gibt, dass die medizinische Versorgung sicher gestellt ist, endet unmittelbar der Lockdown für Ungeimfpte", so Nehammer.

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