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1. Juni: Erben wird teurer

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Vor über zehn Jahren hatten die heimischen Rechtsanwälte alle Hände voll zu tun: Eine Schenkungswelle hatte das Land erfasst. So viele Grundstücke, Wohnungen und Häuser wie noch nie wurden im Herbst 2000 von einer Generation an die nächste weitergegeben.
Der Grund: Die Bemessungsgrundlage für die Weitergabe von Immobilien war anno dazumal vom einfachen auf den dreifachen Einheitswert angehoben worden. Nachtschichten für die Rechtsanwälte waren die Folge. Ein ähnliches Szenario könnte sich in Kürze wiederholen. Denn der Verfassungsgerichtshof hat erneut die derzeitig gültige Berechnung der Grunderwerbsteuer gekippt.
„Aktuell liegt diese bei Schenkungen und Erbschaften bei Ehegatten, Eltern und Kindern bei zwei, ansonsten bei 3,5 Prozent vom dreifachen Einheitswert“, weiß der Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten Dr. Gernot Murko.
„Wer eine Immobilie kauft, zahlt 3,5 Prozent vom Kaufpreis.“ Der Verfassungsgerichtshof (kurz VfGH) hat das gekippt und der Gesetzgeber muss eine neue Bemessungsgrundlage festlegen – und das schon sehr bald, nämlich bis zum 31. Mai 2014. Murko: „Details sind sehr schwer zu prognostizieren. Nur so viel ist fix: Immobilien vererben oder schenken wird massiv teurer!“
Dr. Gernot Murko rät daher schnell zu reagieren: Wer eine Wohnung in der Stadt, ein Haus im Grünen, eine gemütliche Almhütte oder sogar ein Grundstück am See hat, sollte möglichst schnell den professionellen Rat eines Rechtsanwaltes einholen. Der Rechtsanwalt berät kompetent und umfassend, klärt über die Vor- und Nachteile einer Schenkung, Vererbung oder Veräußerung auf, zieht mögliche Szenarien, wie beispielsweise was passiert, wenn der Verschenker zum Pflegefall wird, in Betracht.

Dr. Gernot Murko: „So viel ist fix: Immobilien vererben oder schenken wird ab 1. Juni 2014 massiv teurer.“
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